JoJo_Berlin hat geschrieben:Die Kernaussage...gerichtsverwertbar!
Wenn eine Auffälligkeit/Abweichung, ausserhalb der Toleranz, bei der Kontrolle ermittelt wird, ist der Beschuldigte dran das Gegenteil nachzuweisen -> Gegengutachten, sauteuer.
Im günstigsten Fall wird dann von einer absichtlich herbeigeführten Manipulation abgesehen und Verschleiss angenommen ( z. B. Dämmmaterial weggebrannt) aber der Beklagte bleibt auf seinen Kosten sitzen.
PS.: Ich führe auch immer die Kopie des Nuda Motorradtest mit mir.
Dieser bescheinigt der Nuda schon ab Werk einen satten, kernigen Sound. Das hat bisher jeden Streckenposten überzeugt.
jetzt schreib ich doch was dazu, obwohl solche Artikel in allen Mopedforen die gleiche Diskussion auslösen. Raser und Lärmterroristen sind ja immer die andern. wir doch nicht, Nuda schon garnicht, weil die klingt ja geil.
nun aber zu den Fakten: Der gepostete Artikel enthält so gut wie keine Fakten, das ist der Hirnfurz eines Journalisten,der keine Ahnung hat.
Ein Meßgerät welches die Lautstärke von vorbeifahrenden Motorrädern auf freier Strecke misst, gibts nicht. Also gibts schon, nur nützt das niemand, weil Motorräder so bei ihrer Homologation nicht gemessen werden.
Im Falle einer Kontrolle durch die Polizei ist diese natürlich berechtigt eine Messung im Stand durchzuführen, wenn deutlich zu laut, dann brauchts aber kein Gegengutachten durch den Besitzer, sondern der bekommt von Haus aus ein Gutachten von der Exekutive aufs Auge gedrückt. Die Polizei stellt das Motorrad sicher und stellt es beim TÜV unter, der dann die entsprechende Untersuchung vornimmt. Kosten > 1000€
Hier nun mein erster Tip: ist der Auspuff tatsächlich manipuliert, an Ort und Stelle alles zugeben und unterschriftlich bestätigen! Das hat zur Folge,dass die Polizei keine Veranlassung für eine Sicherstellung und Beweiserhebung hat. Die hat sie nur, wenn ich die Manipulation verschweige oder bestreite. So spart man sich nicht die Anzeige, aber die Sicherstellung und das TÜV-Gutachten.
Wer einen Zubehörauspuff montiert hat, dem sei folgendes gesagt: Ist der Auspuff trotz ABE deutlich zu laut, hilft auch die EG-ABE nix, weil zu laut ist zu laut. fertig. normalerweise wird (ohne Manipulation) verlangt, dass auf die originale Auspuffanlage zurückgerüstet wird und das Fzg dann bei einer Dienststelle vorgeführt wird.
Zur selbstgemachten GoProaufnahme ist folgendes festzustellen. Die sind genauso viel oder wenig gerichtsverwertbar, wie diese Cams, die man an der Scheibe des Autos befestigt, um Verkehrsverstöße anderer zu dokumentieren oder die eigene "Unschuld"
zu beweisen. Es kann herangezogen werden, z.b. wurden schon youtube Filme als Beweis für andauernde schwerwiegende Verkehrsverstöße anerkannt.
Allgemein zur Lautstärke von Motorrädern: die ist für den Unbeteiligten von Drehzahl und Motorkonzept abhängig und so schlecht zu schätzen, wie Geschwindigkeit. Im Unterschicht-TV (RTL2) kam mal ein Bericht über "Motorradraser" an einem Mopedtreffpunkt. Dort begleiteten die Reporter die Polizei beim "harten Durchgreifen"
Der Treff war extrem gut besucht, es wurde trotz Dutzender Kontrollen genau eine Anzeige erstellt wegen manipuliertem Auspuff (der Depp hatte sich selber ein Rohr geschweißt) und ein paar läppische Anzeigen wegen Geschwindigkeitsverstößen, davon ein einziger im Bereich Fahrverbot.
Wo sind denn da die Hooligans, die Raser, die Lärmterroristen? Alles blöde Stimmungsmache in den Medien. Das sage ich als Anwohner einer Durchfahrtsstraße, der selber genervt ist, von Opelclub Dachau (tiefer legen) und den ganzen aufgemotzten Rollern.
Ihr könnt euch gerne die rechtskräftigen Urteile des Bay. OLG ansehen zu den Sicherstellungen von Motorräder am Sudelfeld nach Geschwindigkeitsverstößen. Allesamt nicht verhältnismäßg, überzogen und vor Gericht gescheitert. Das Wegnehmen des Fzg nach einem Verstoß zur Verhinderung weiterer, zu vermutender zukünftiger Verstöße ist rechtswidrig,weil unverhältnismäßig.
Wird also alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.. Wie immer.
