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Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 09.08.05 - 02:55
von rumpie
@huskybrenner

1. Ich hab das schon gelesen und verstanden.

2. Dass das nicht geht und wozu das führt, hab ich versucht oben zu erklären. Die Polizei müsste jeden Einsatz abbrechen, wenn nicht sicher wäre, dass sie wirklich alle Übeltäter erwischt! Ist doch absurd, oder? Tut mir Leid, dass meine Erklärungsversuche nichts gefruchtet haben. Einen Versuch war's wert.  ;) Vielleicht liest du mein Posting auch nochmal genau.

Weiß ja nicht, mit was ihr gemessen wurdet, aber ich hab mir das mal angekuckt, wie das mit den Laserpistolen gemacht wird. Die Beamten bei uns stellen die Geräte häufig auf einen Wert, der etwas über der zulässigen Höchtstgeschwindigkeit liegt (auch um Diskutierwütigen und km/h - Feilschern gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen!), bei 50 z.B. auf über 60, dazu kommt die Toleranz. Das kann durchaus sein, dass in eurem Fall das Gerät erst bei 65 eine Überschreitung signalisiert. Dann fahren 10 vor dir scheinbar gleich schnell mit 64 durch und du fährst kurz 65 und bist dran. Ob's tatsächlich so gewesen ist, ist total Wurst. Ich will nur sagen, dass irgendwo die Grenze sein muss. Wo die ist, kannst du als Außenstehender nicht wissen! Es kann also durchaus sein, dass dein Kumpel tatsächlich der Erste in der Reihe war, der über dem Limit lag. Der Beamte war sich dann vielleicht keiner Schuld bewusst und über deine Bemerkung verärgert? Wie das dann ausgetragen wird, ist die andere Sache. Zank und Streit ist in so einer Situation immer fehl am Platz, zumal es am Ergebnis i.d.R. nichts ändert. Und zu schnell war dein Kumpel ja wohl?

Weitere Fälle? Klingt interessant! Will dir aber nicht die Lust verderben. Bleib ruhig bei deiner Meinung.  Ich denke mal, wir kommen hier nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Was wäre auch, wenn alle so denken wie ich? Dann bräuchte man ja gar keine Polizei mehr!  ;D

@felro

Das ist gut. So eine Rechtsschutzversicherung ist nur immer wieder anzuraten. Der Anwalt kann dann Akteneinsicht nehmen und dann könnt ihr die Chancen ausloten. Der weiß dann auch, wann es Zeit ist, den Rückzug anzutreten. Also nur zu! Schreib mal, wie's ausgegangen ist!

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 10.08.05 - 00:37
von Huskybrenner
Also mit gemeinsamem Nenner wäre es ja wohl sehr öde, oder ?
Wenn ich meine neue 360er geholt habe (400 km in eine Richtung) erzähle ich mal weiter. ;D

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 10.08.05 - 02:41
von altmaerker
Hey Brenner, ne 3te 360er willst Dir holen oder was ?

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 10.08.05 - 15:01
von rumpie
Ist klar! Oh, ne 360er? Der Herr will mir Angst machen? Aber es ist gut, dass du mir 400 km Vorsprung lässt! Harharhar!!!  ;D

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 12.08.05 - 01:27
von Huskybrenner
*Angebermodus an*
Nö, wenn ich Dir Angst machen wollte, würde ich meine Erzberg Ergebnisse reinstellen. ;D
*Angebermodus aus*

@Altmärker:
Genau !!!
Aber die 94er soll an einen Kumpel gehen. :'(

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 12.08.05 - 03:55
von altmaerker
Und welches Bj. holst Dir nun ?

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 14.08.05 - 20:58
von sarkasto
@rumpi,

ich meine wegelagerern wurde füher die hände abgehackt. ich meine auch nicht das bestimmte vergehen, insbesondere meine, nicht mehr geahndet werden sollen. es ist nur mittlerweile so, das man nicht nur angehalten wird wenn man mist macht sondern nur auf verdacht - man könnte ja was finden-. und wenn die wollen finden die "immer"was. und wenn nur ein pflaster im verbandspäckchen fehlt. und das ist das was ich mit wegelagerei meine.

an diesem besagten tag, habe ich gestern erfahren, war übrigens so ne art großkampftag. da waren an die 10-15 fahrzeuge und nur zum teil in freundl. grün weiß unterwegs. auf ca. 15 km strasse. da kam kein motorrad ungesehen und unkontrolliert durch. dasse mich mit lkw gezogen haben war meine schuld. die hätten es zum we halt nur nicht so aufblasen müssen.


andere sache

wer angehalten wird und wer für die selbe sache wieviel zahlt ist ermessenssache. es ist völlig normal und legal das die auf grund von sympatie, nasenlänge oder fz.-farbe das strafmaß (in gewissen grenzen) festlegen können.

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 14.08.05 - 22:50
von HuskyChris
@rumpie:

Glaub eher Brenner will dir sagen dass eben VIEL mehr Motorräder angehalten werden als Autos, obwohl an Autos öfters mehr kaputt oder geändert is als an Mopeds....

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 14.08.05 - 23:20
von Huskybrenner
So ähnlich !

@altmärker:
Meine "neue" ist eine 98er.
Wegen der besseren Teilekompatibilität zur 99er.
Fahrtechnisch ist die 94er genauso gut !

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 15.08.05 - 00:35
von rumpie
@huskychris

Ich glaube, so wie's gemeint war, hat er es auch geschrieben.

Anmerkung: Mit Stand 01.01.2005 waren 3 827 899 Krafträder angemeldet, jedoch 45 375 526 Pkw's (Statistik KBA). Es dürfte äußerst schwer sein, VIEL mehr Kräder als Pkw's zu  kontrollieren!

@sarkasto

Das Anhalten "auf Verdacht" ist der ureigenste Charakter der "allgemeinen Verkehrskontrolle" gem. § 36 V StVO. Das war schon immer so. Viele Verstöße sieht man nun mal nicht von außen.

Wer angehalten wird, ist Ermessenssache. Richtig. Das dürfte aber auch nicht anders praktikabel sein. Eine Diskussion darüber ist müßig und führt zu nichts. Ich glaube nicht, dass hier einer von uns die Erfahrung mitbringt, beurteilen zu können, bei welchen Kfz oder Fahrer das meiste im Argen liegt. Das kann wohl nur einer, der selbst kontrolliert!

Der Rest ist definitiv falsch! Beamte dürfen vor Ort nur Verwarngelder bis 35 Euro nehmen, die dann auf Heller und Pfennig quittiert werden müssen. So ne Quittung hat wohl jeder schon mal in den Händen gehalten. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt ein "Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten". Dort sind Zwecks einheitlicher Ahndung nahezu alle möglichen Verstöße erfasst. Downloadbar unter www.kba.de. Der ist für alle Beamten bindend!

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 15.08.05 - 00:46
von sarkasto
gut ein bsp.:
ich und kollege stehen beide hintereinander mit lkw im halteverbot. freitag abend 23.30 industriegebiet. wir sitzen beide noch im auto. bullerei kommt zu mir und will 15€ dafür. ich habe nicht genug bargeld und bekomme nen zahlschein. der andere popozist geht derweil zu meinen kollegen und will nur 10€ weil ja freitag und er ihm das we nicht verderben will.
ich dachte das kann ja wohl nicht sein, bezahle nicht und lass es auf einen prozess ankommen wo mir dann vom richter bestätigt wurde das innerhalb gewisser grenzen die polizei das strafmaß willkürlich auslegen kann.

so.

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 15.08.05 - 01:26
von rumpie
Es bleibt dabei. Der Tatbestandskatalog hat den gesetzl. Rang einer Verwaltungsvorschrift, ist intern bindend, da bundesweit von den Landesbehörden eingeführt. Abweichungen sind möglich, sofern der Tatbestand nicht fahrlässig, sowie nicht unter "gewöhnlichen Tatumständen" erfüllt wurde.  Das unbegründete Abweichen vom Tatbestandskatalog stellt in jedem Fall eine Dienstpflichtverletzung des Beamten dar. Allerdings in deinem Fall wohl eher bei dem, der deinen Kollegen abgestraft hat. Das war möglicherweise rechtswidrig, da, wie ich herauslese, deine 15 Euro korrekt waren. Aber wer beklagt sich schon, wenn er besser weg kommt?

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 16.08.05 - 00:39
von Huskybrenner
@huskychris


Das Anhalten "auf Verdacht" ist der ureigenste Charakter der "allgemeinen Verkehrskontrolle" gem. § 36 V StVO. Das war schon immer so. Viele Verstöße sieht man nun mal nicht von außen.
Wer angehalten wird, ist Ermessenssache
Damit bin ich so nicht ganz einverstanden.
Laut Auskunft eines befreundeten Anwaltes, müssen die Jungs einen Grund haben, wenn sie jemanden einfach aus dem Verkehr heraus anhalten.
Im Gegensatz zu einer festen, allgemeinen Verkehrskontrolle.
Sie sind verpflichtet einen Grund zu nennen.
Wenn sie was von allgemeiner Verkehrskontrolle sagen und Du antwortest:" Nö, falsch, Sie haben mich gezielt angehalten, nachdem Sie mir nachgefahren sind....." dann müssen sie einen Grund nennen und wenn es ein erlogener ist wie z.B. "Sie sind Schlangenlinien gefahren..."

Ansonsten gibt es von mir nix außer dem Ausweis.
Solange bis ich eine korrekte Antwort bekomme.

Ich bestehe auf allen möglichen Rechten und mache die Sache für die so schwierig wie möglich.
Genau das machen ALLE Beamten in diesem Land  bei mir nämlich auch.

Grundsätze:
Nie eine Aussage bei dem Polizisten.
Vor einer Verkehrskontrolle immer korrekt auf der Straße rumdrehen bevor mich einer anwinkt.
Ist extrem lustig wenn die mit Vollgas hinter Dir herfahren und Dich anhalten um dann zu bemerken, das alles in Ordnung ist und du gar nicht flüchten wolltest. Was die natürlich immer annehmen.
Die Antwort auf die Frage nach dem Wenden auf der Straße wird dann immer mit " Hab was zuhause vergessen....." beantwortet.

Läßt die Verkehrssituation leider nicht immer zu.

Nie den Grünen was freiwillig geben, sonst muß man es sich später selber wieder abholen.
Wenn die es konfiszieren und Man unschuldig ist, müssen sie es bei Dir zuhause vorbei bringen.
Das machen die dann gar nicht gerne. Beim Zündschlüssel geht das prima.

Ich mache denen alle legalen Schwierigkeiten, die ich nur kann.

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 16.08.05 - 01:21
von felro

Damit bin ich so nicht ganz einverstanden.
Laut Auskunft eines befreundeten Anwaltes, müssen die Jungs einen Grund haben, wenn sie jemanden einfach aus dem Verkehr heraus anhalten.
Im Gegensatz zu einer festen, allgemeinen Verkehrskontrolle.
Sie sind verpflichtet einen Grund zu nennen.
Wenn sie was von allgemeiner Verkehrskontrolle sagen und Du antwortest:" Nö, falsch, Sie haben mich gezielt angehalten, nachdem Sie mir nachgefahren sind....." dann müssen sie einen Grund nennen und wenn es ein erlogener ist wie z.B. "Sie sind Schlangenlinien gefahren..."

Ansonsten gibt es von mir nix außer dem Ausweis.
Solange bis ich eine korrekte Antwort bekomme.

Ich bestehe auf allen möglichen Rechten und mache die Sache für die so schwierig wie möglich.
Genau das machen ALLE Beamten in diesem Land  bei mir nämlich auch.

Grundsätze:
Nie eine Aussage bei dem Polizisten.
Vor einer Verkehrskontrolle immer korrekt auf der Straße rumdrehen bevor mich einer anwinkt.
Ist extrem lustig wenn die mit Vollgas hinter Dir herfahren und Dich anhalten um dann zu bemerken, das alles in Ordnung ist und du gar nicht flüchten wolltest. Was die natürlich immer annehmen.
Die Antwort auf die Frage nach dem Wenden auf der Straße wird dann immer mit " Hab was zuhause vergessen....." beantwortet.

Läßt die Verkehrssituation leider nicht immer zu.

Nie den Grünen was freiwillig geben, sonst muß man es sich später selber wieder abholen.
Wenn die es konfiszieren und Man unschuldig ist, müssen sie es bei Dir zuhause vorbei bringen.
Das machen die dann gar nicht gerne. Beim Zündschlüssel geht das prima.

Ich mache denen alle legalen Schwierigkeiten, die ich nur kann.

Richtig so! Einen Teil davon habsch als ich gemerkt habe dass die nicht mit sich reden lassen wollten bei denen auch gemacht!

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 16.08.05 - 01:24
von HuskyChris
@rumpie

1.: Es müsste deiner Aussage nach auf ein Motorrad (in etwa) 11 Autos angehalten werden... na das will ich sehn wenn die Bullnsch***** erst 11 autos anhalten und dann EIN Motorrad...  :o

2.:Was is das denn hier: eine Diskusion was wer im GENAUESTEN darf und was nich? Bist du Stubenhacker (kleins Wortspiel...naja egal :)) oder Staatsanwalt oder sowas? Is doch eh schei*egal wie viel Pkws 2004 gemeldet warn und sonst auch dein Geschwollnreden... es geht hier um die Praxis und nich um die Theorie! Die erste Nachricht sagte aus dass manche Froschmänner auch ma nett sein können... dann kamen (meist) böse erfahrungen mit den Grünen (bis dahin noch ganz schön zu lesen) und dann hast du angefangen und ich wollt nich mehr weiterlesen... hmm wieso wohl?.....  ???





hab heut bisschen schlechte Laune....*gereizt* >:(

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 16.08.05 - 02:16
von rumpie
@huskybrenner

Entweder hast du deinen befreundeten Anwalt falsch verstanden, oder er tut mir langsam leid. Frag ihn lieber nochmal richtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er das nicht weiß. Und was du mit einer "festen allgemeinen Verkehrskontrolle" meinst, ist eine Kontrollstelle nach der StPO oder den Polizeigesetzen. Das hat aber nichts mit einer Verkehrskontrolle zu tun, sonder dient i.d.R. Fahndungszwecken. Aber nun zurück zur Verkehrskontrolle. Ich versuchs mal einfach zu erklären:
Im Normalfall ist es so, du begehst einen Verstoß, das kriegen die Beamten mit. Es besteht dann mindestens der "Anfangsverdacht" einer Straftat (analog Ordnungswidrigkeit). Dieser berechtigt die Beamten, bestimmte Befugnisse (jeder polizeiliche Eingriff verlangt eine gesetzl. Befugnis) aus der Strafprozessordnung anzuwenden. Z.B. bei einem Handyverstoß werden sie deine Personalien feststellen wollen (§ 163b I StPO). Die Anhaltebefugnis ergibt sich aus dieser Norm. Nun ist es aber so, dass die Polizei einen viel weitreichenderen Auftrag hat, als nur Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu erforschen bzw. zu verfolgen. Sie hat nämlich u.a. die "Sicherheit und Leichtigkeit" des Straßenverkehrs zu erhöhen bzw. sicher zu stellen. Aber wie will man die Verkehrssicherheit erhöhen, wenn nur Leute angehalten werden dürften, die von außen sichtbar z.B. den Gurt nicht dran haben oder mit dem Handy telefonieren? Erkennst du von außen, ob einer Alkohol getrunken (Gewohnheitstrinker fahren auch mit 1,5 Promille noch gerade aus), oder ob er keine Fahrerlaubnis hat?  Genau! Das geht so nicht. Deshalb hat man den § 36 V StVO geschaffen. Ob aus dem Stand oder dem Fahren heraus ist bei so ner Kontrolle vollkommen unerheblich. Der Zweck entscheidet. Wenn du dir den § mal duchliest, wirst du es schon anhand des Textes verstehen. Da musst du nicht mal ne Kommentierung lesen oder gar Anwalt sein.

Und hier is'er, der § 35 V StVO:

"Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen."

P.S.: Dein unerschütterlicher Widerstandskampf gegen die willfährigen Schergen der Macht ist ja bekanntermaßen ein Klassiker hier im Forum.  ;D Allerdings halte ich dir zu Gute, dass du dich vernünftig mit der Sache auseinanderstetzt, was man nicht von allen hier behaupten kann.  ;)


Für die, die's nochmal einfach lesen wollen, hier stehts schön verständlich:

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/tipps-ge ... 78184.html

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 16.08.05 - 12:11
von xxdanstar
@rumpie:

darf ich fragen, was du beruflich machst...?! Du bist nicht zufällig selbst bei der polizei, oder?!

LG
xx

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 16.08.05 - 14:14
von rumpie
Ne, studiere grad. Hab aber zuvor jahrelang in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet und dort das ganze Elend mitbekommen. Auch, dass man manchmal von verärgerten Bürgern angegriffen wird und man weiß gar nicht warum. Eigentlich hat mans gut gemeint, aber naja ...

Deshalb meine etwas ausführlicheren Statements. Es ist halt alles nicht einfach. Ich sage aber immer: Wenn man keine Macht hat, dann muss man wenigstens verstehen, wie sie funktioniert. Sonst gibts blutige Nasen ...

mfg

rumpie

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 18.08.05 - 01:59
von HuskyChris
hä? Hat ichs davon wie der Paragraf heißt? Nee... hab gesagt dass einfach nur viel mehr Motorräder rausgeholt werden als vierrädler... Sowas steht doch nich im Gesetz... wär ja unfair...

naja danke, oder doch nich ???....hm.... :D

Re: ... die können ja richtig nett sein!

Verfasst: 19.08.05 - 01:24
von Huskybrenner
@rumpie:

Häh ?
Ganz sowas anderes habe ich doch gar noicht gesagt, oder ?

Die müssen einen Grund haben um einem hinterher zu fahren und anzuhalten.
Wenn die das aus Lust und Laune dürften, könnten sie ja jeden, dessen Gesicht ihnen nicht passt schikanieren.
Z.B. ihn jeden Morgen anhalten, damit er zu spät zur Arbeit kommt oder so.

Um das zu verhindern müssen sie einen Grund haben.
Wie Du ja sagts....Handy, Gurt oder sowas.

Mein Onkel ist seit 30 Jahren bei dem Verein. Da bekommt man schon was mit.

Und in der Siedlung, in der ich mal 5 Jahre gelebt habe, da gingen heftige Sachen ab.