Etzert check' i goar nix meehr.DHX_77 hat geschrieben:Nee hatten mer net....der TÜV bezieht sich auf die Verfassung von BRD....und das Verkehrsrecht bezieht sich mittlerweile auf das EU-Recht....deswegen kommen da Unterschiede zustande....Don hat geschrieben:Oh, jetzt fällts mir erst auf. Da hatten DHX und ich Unrecht. Schon wieder...![]()
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na ja ich's formuliere es mal so....sch§%& drauf.....fahren mer mit zwei Spiegel an der Diva und gut ist.....
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Naja, ich fahr jedenfalls mit 2 Spiegeln. Finde ich besser so.
Mit verwirrtem Gruß,

edit: Der TÜV gezieht sich sehr wohl auf EU-Recht, genauer gesagt auf die EWG Richtlinie 97/24. Nix Bundesrecht! Also gilt die o.a. Regel.
nochmal edit:
Die Richtlinie ist ja aus dem Jahr 1997 und dürfte damit wahrscheinlich schon wieder veraltet sein. Jetzt reicht's! Die sch*** Bürokratie habe ich sowieso satt. Ich fahr mit 2 Spiegeln. Punkt. Aus. Äpfel.