Tüv ohne seitenständer?

Hier könnt ihr euch über rechtliche Dinge austauschen, denkt bitte daran, dass fast alle User auf diesem Gebiet keine Profis sind!

Moderator: Moderatoren

tomtom24
HVA-Orakel
Beiträge: 2261
Registriert: 14.09.08 - 08:39
Wohnort: Stuttgart

Beitrag von tomtom24 »

hehe, vor allem wenns dann eh keine Sau interessiert. Schient wohl ein gängiges Problem mit der deutschen Gesetzgebung zu sein.

Gruß
Meine Traumfrau: Im Haushalt eine gute Köchin, in der Gesellschaft eine Lady und im Bett eine Nut te ;)
VIP-Mac

Beitrag von VIP-Mac »

Huskybrenner hat geschrieben:Da kann man mal sehen.
Da bezahlst viel Geld und die Brüder machen was sie wollen.... :evil:
Fällt eigentlich nur mir auf, wie völlig verdreht, übertrieben und quasi lächerlich die oben gezeigte Richtlinie ist ?
nene deswegen musste ich se auch mal kommplett public machen. :lol: deutsch halt

denke liegt auch immer daran wo man hausen tut. einer scheisst sich mehr ein der andere weniger. ne

hab ma ein handbuch von nem kumpel gebort und ihm die zeichnung gezeigt das es so orig is mit dem stääänder und glei noch noch das de tankanzeige und der leerlaufanz. nich aktiviert is und dann gabs ein "ohne mängel"
Schlammkind_1

Beitrag von Schlammkind_1 »

Ist halt absolut idiotensicher, damit auch der letzte Trottel sich im Falle eines UMfalls (wuahaha, Wortspiel) auf Gesetze beziehen kann. In anderen Ländern würde man da von "selbstverständlich" sprechen... :-?
Antworten