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Verfasst: 21.01.09 - 10:35
von robot-trax
@ Dr - Hasenbein,
Ich komme aus Frankfurt am Main.
Die kleineren Kennzeichnennummern wie z.B. F- H 1 oder F- HH 1 oder F- H 11 sind in Frankfurt den Bauartbestimmten Fahrzeugen vorbehalten.
Da hält die Behörde die Hand drauf.
Nur wenn der Hinweis schon in den Papieren steht, 210 Größe ist ungeeignet, und der Beamte sich nicht daran hält.
Was ist den das?
Der Hersteller (Husqvarna) hat ja wöhl für diesen Vermerk bezahlt,
aus technischen Gründen (TÜV) ist ein 210 Schild ungeeignet.
Dann sagt einfach ein Beamter: "Nö geht nicht".
Habe mich an die Bürgerberatung gewannt die kümmern sich darum.
Ralf
Verfasst: 21.01.09 - 11:48
von dr.-hasenbein
robot-trax hat geschrieben:@ Dr - Hasenbein,
Ich komme aus Frankfurt am Main.
Die kleineren Kennzeichnennummern wie z.B. F- H 1 oder F- HH 1 oder F- H 11 sind in Frankfurt den Bauartbestimmten Fahrzeugen vorbehalten.
Da hält die Behörde die Hand drauf.
Nur wenn der Hinweis schon in den Papieren steht, 210 Größe ist ungeeignet, und der Beamte sich nicht daran hält.
Was ist den das?
Der Hersteller (Husqvarna) hat ja wöhl für diesen Vermerk bezahlt,
aus technischen Gründen (TÜV) ist ein 210 Schild ungeeignet.
Dann sagt einfach ein Beamter: "Nö geht nicht".
Habe mich an die Bürgerberatung gewannt die kümmern sich darum.
Ralf
hab ich doch oben schon erklärt...
der Beamte hält sich an seine Vorschrift, Landesverkehrsgesetz.dem kanns egal sein ob so ein vermerk in den Papieren steht.
dafür musst du zum Landesamt für Straßenbau und verkehr (wie gesagt kanns halt nur für M-V sagen, wie es in F genau ist weiß ich nicht) eine ausnahmeregelung beantragen, die aussagt das für dein Fahrzeug, bauartbedingt nur ein kleines schild funktioniert.
damit dann wieder zur zulassungsstelle und dann richtet sich der Beamte nach der Genemigung !
Verfasst: 21.01.09 - 12:02
von dr.-hasenbein
Jockel hat geschrieben:Hi,
ein 180-260 oder 280mm beites Kennzeichen mit der höhe von 200mm sind absulut legal. Ein 125er Kennzeichen was zum Teil auch Amischlitten fahren müßen eine Ausnahmegenemigung von Regierungpräsitenten haben. Was zu jeder Zeit wiederrufen werden kann. Bei den 180er müßen die Halter von ihrem momentanen Wert des Fahrzeuges 10 oder 20% investieren um das Fahrzeug so umzubauen das ein Größeres paßt. Sind die Umrüstkosten höher muß Fatter Staat die Umrüstung bezahlen. Aber nur dann, wenn auf Grund der Zahlen Buchstabenkombination kein Kennzeichen möglich ist. Z.B. bei LM war es früher machbar ein 180er zu bekommen. Bei den neuen größeren Plaketten und den breiteren blauen Eurofläche, wäre es nicht mehr möglich. Wenn die Zulassungstelle es nicht bezahlt, weil die Umrüstkosten mit anderen Auspuff 1000Eur. kostet und die Maschine nur 1200Eur. müßen die sich gedanken um Schmalschrift oder Umrüstung machen. Habe dazumal die Zeitschrift Motorrad mitgenommen in dennen den Ihre Bestimmungen standen und es war machbar. Bin ein 180er gefahren. So jetzt viel Spaß beim lesen der StVZO.
Gruß Jockel
das stimmt so nicht !!!!!!!!!
wenn dein Bike Original ist, (in meinem Falle meine smr570 Bj. 2001) und für das bike so eine Betriebsgenehmigung besteht, kann keiner von dir verlangen dein Bike umzubauen !!!!!!!!! das ist Blödsinn, genau für diesen Fall gibt es die Ausnahmegenehmigungen für schmale Kennzeichen.
nur die haben bei den zulassungsstellen alle nen dicken hals weil JEDER Biker meint sein Bike braucht unbedingt ´n Schmales Schild.....
also habens die die es wirklich benötigen schwer zu Ihrem recht zu kommen.
und das mit den Ami-schlitten ist auch nicht Richtig, diese Fahrzeuge haben keine Deutsche "general"-ABE sondern eine EBE, wie gesagt muss dadurch kein 53cm Schild an der Stoßstange platz finden. also bekommen sie nach begutachtung ein schmales Schild.
Verfasst: 21.01.09 - 20:57
von Pee
Ja, das ist schon ziemlich ärgerlich.
Da wird besagt, die " kleinen" Kennzeichen wären für bauartbedingte " Fälle",
aber wenn du, wie ich 1 Jahr lang alle Autokennzeichen notiert hast, die nur Buchstaben und 3max. 3 Stellen haben und denen die dann zeigst, und fragst wie das denn sein kann, je dicker das Auto desto kleiner das Kennzeichen ( meistens ne 1) dann waren es immer die anderen. Ich habe mal einem Abteilungsleiter gefragt, wenn das bei Kennzeichen so laufe, was denn noch alles möglich ist. Ich glaube das fand er nicht Lustig. Ist es ja auch nicht. Heute war ein Kunde mit nem Jeep in der Firma Hatte ..-ER1. Und nun der Gag. Das Kennzeichen war nur an der linken Seite befestigt, weil die zweite Schraube weiter weg war wie das Schild.

breit.
Ich habe jedenfalls alle Hoffnungen aufgegeben jemals noch mein kleines Schild auf ein Mopped zu kriegen.
Gruß
Peter
Verfasst: 22.01.09 - 10:28
von robot-trax
Genau und dann noch bei den Neuzulassungen der Edelmarken.
Wenn das jemand aufdecken würde, was für ein Skandal der Behörden,
dann würden Köpfe rollen.
Ralf