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Verfasst: 20.12.07 - 22:57
von WRE-freak
oh sorry, ich meine eigentlich nicht 8m höhe sondern 8m weite (länge) des tables ;-)
da hast du recht, mit der WRE wär das wahrscheinlich ein wenig zu heftig...was ich damit eigentlich ausdrücken wollte, da wo das ori-federbein kapituliert hält das der 610er/250er noch locker her, ist jedenfalls für den der öfter im gelände unterwegs ist eine anschaffung wert

Verfasst: 21.12.07 - 08:19
von Salom
Hab das TE 610 (nich duel) rumliegen ;-)

Verfasst: 21.12.07 - 10:06
von biboman_husky
sers
also ich hab das federbein auch drin. funzt alles perfekt und ich hab ebenfalls ein unterschied gemerkt. lässt sich auch alles top einstellen. kleines prob ist allerdings was aber nicht so wichtig ist das es bisschen gegen mein lufikasten kommt aber nur ganz leicht. und die maschine wird echt bemerkbar höher. ich hatte ja mal bilder gepostet wo manche mich darauf dann gefragt haben ob ich sie höher gelegt hätte also für mich so Yamaha DT tuning. aber nein das ist eben das federbein.

Kauf es und du wirst glücklich sein :D

Verfasst: 22.12.07 - 14:16
von WRE - rot/weiß
ok dann werd ich mir des mal zulegen
danke danke für die vielen antworten

Verfasst: 22.12.07 - 15:11
von Don
WRE-freak hat geschrieben:oh sorry, ich meine eigentlich nicht 8m höhe sondern 8m weite (länge) des tables ;-)
da hast du recht, mit der WRE wär das wahrscheinlich ein wenig zu heftig...was ich damit eigentlich ausdrücken wollte, da wo das ori-federbein kapituliert hält das der 610er/250er noch locker her, ist jedenfalls für den der öfter im gelände unterwegs ist eine anschaffung wert
Ach so! Aber 8m Länge sind ja auch beachtlich!! 8-)
(Ich habe mir auch schon gedacht, dass du die Länge meinen musst. 8 Meter sind ja selbst für eine CR/TC verdammt viel; außerdem bist du ja nicht der Typus "Sprücheklopfer", der sowas extra macht!).

Zum Thema: @WRE - rot/weiß
Hoffentlich schreibst du uns mal einen Erfahrungsbericht! Der Unterschied ist ziemlich groß; du bemerkst es noch.

Verfasst: 22.12.07 - 18:27
von WRE - rot/weiß
jo wert ich machen
ich hoff auch dass ichs ned vergiss weil des mit dem merken iss imma so ne sache :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 26.12.07 - 11:26
von WRE - rot/weiß
hey sorry aba jetzt ich doch nochmal ne frage

wenn ich jetzt n des federbein reinbau erlischt da die betriebserlaubnis???
wegen versicherungsschutz bei unfall....

Verfasst: 26.12.07 - 11:38
von eXaByte
:shock:

Verfasst: 26.12.07 - 18:09
von Husky_SM
...naa :lol:

Verfasst: 28.12.07 - 13:04
von WRE - rot/weiß
@exabyte
was heißt da :shock: wenn du einen anfährst... musst ja ned mal schuld sein aba dann der versicherungstyp da hasst was gmacht und damit erlischt versicherungschutz.... dann zahlst du einiges wennst ihm bloß den fuß gebrochen .... hast

was soll naa heißen??

Verfasst: 28.12.07 - 13:41
von Husky_SM
NEIN DER VERSICHERUNGSSCHUTZ ERLISCHT NICHT WEGEN EINEM ANDEREN FEDERBEIN !!!



hirn einschalten :roll: :twisted:

Verfasst: 28.12.07 - 14:04
von eXaByte
Husky_SM hat geschrieben:NEIN DER VERSICHERUNGSSCHUTZ ERLISCHT NICHT WEGEN EINEM ANDEREN FEDERBEIN !!!



hirn einschalten :roll: :twisted:
Naja theoretisch schon, aber
1. wird kein Versicherungstyp nach dem Federbein gucken
und
2. selbst wenn, woher sollte der wissen das es sich nicht um den ori Dämpfer handelt?

Verfasst: 28.12.07 - 15:10
von emti
z.b. an hand der sitzhöhe! aber das ist denke ich übertrieben...da wird keiner drauf achten.

Verfasst: 28.12.07 - 19:32
von Don
Zunächst einmal ist fragwürdig, ob das andere Federbein selbst bei einer genaueren Untersuchung bemerkt wird, da es lediglich Kleinigkeiten sind, die es vom originalen Federbein unterscheiden. Diese möchte ich aber nicht hier öffentlich beschreiben.

Außerdem hat das Federbein ein E-Prüfzeichen. Daher ist es immerhin eintragungsfähig.

Zuletzt erlischt der Versicherungsschutz nur dann, wenn das modifizierte Bauteil des Fahrzeugs direkt in Zusammenhang mit dem Unfall(-hergang) steht. Dies trifft beim Federbein im Normalfall natürlich nicht zu, da weder Fahrleistungen, noch -verhalten (für den Straßenbetrieb) in irgendeiner Art und Weise beeinflußt werden, es sei denn, das Federbein knickt ein, löst sich etc. Dies sollte bei sachgemäßem Einbau und einem einigermaßen guten Zustand allerdings nicht der Fall sein.

Es besteht also eine vernachlässigbare Gefahr des Entfalls des Versicherungsschutzes.

Verfasst: 28.12.07 - 19:53
von eXaByte
Aha, wenn ich jetzt also ungedrosselt mit 50km/h einen Menschen überfahre, passiert auch nix, weils ja eh unter 80km/h war?

Das ist Unsinn, sobald irgendwas am Fahrzeug verändert wird und der Versicherungsschutz erlischt, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.

Verfasst: 28.12.07 - 20:04
von Don
Das geht so einfach nicht. Informiere dich lieber erst mal, bevor du jier postest...

Verfasst: 28.12.07 - 21:06
von WRE - rot/weiß
geht doch warum nicht gleich so??
also eig steht doch im fahrzeugschein nix drin übers federbein also isses ja nicht festgelegt
und e-prüfzeichen hat es also müssts normaler weiße kein problem sein
oda hab ich des jetzt richtig verstanden??

Verfasst: 28.12.07 - 21:28
von eXaByte
Don_Flo hat geschrieben:Das geht so einfach nicht. Informiere dich lieber erst mal, bevor du jier postest...
Das glaubste aber wie einfach das geht...

In der Theorie sieht das immer ganz anders aus als in der Praxis. ;-)

Verfasst: 28.12.07 - 21:53
von Huskytuller
@ Don_Flo hat Recht ...

Die Versicherung muß erstmal beweisen, daß das Federbein ursächlich für den Schaden ist .

Genauso ist's z. B. wenn Du Motocrossreifen drauf hast . Wenn Dich 'n anderer auf der Straße "abräumt" ist das rechtlich 'Jacke wie Hose' - der andere is' Schuld . Vielleicht kriegst Du noch eine vom Gesetzgeber auf 'n Sack wegen der Reifen, das hat aber nix mit der Unfallschuld zu tun .

Gruß Huskytuller ;-)

Verfasst: 28.12.07 - 22:14
von eXaByte
Jopp, um die Sache mit dem Beweisen gings ja oben schon.

Und ja, wenn der andere Schuld ist, ist das auch egal.


Es ging jetzt um selbstverschuldete Unfälle. Wenn die Versicherung da spitzt kriegt das irgendwas am Fahrzeug nicht legal ist, musste ganz schnell bis zu 5000 Euro an die Versicherung zurückzahlen.