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Verfasst: 18.01.08 - 20:58
von Bole_B.
Herzi hat geschrieben:wie willste denn die erziehen !!!
...zum Beispiel durch tägliches Holzsägen mit HVA-Fichtenmopped.... :twisted: :flex: :roll: ;-)

Verfasst: 18.01.08 - 20:59
von wase
bei an bekannten hat auch ein kasten bier gereicht

dann war der nachbar ruhig :D :D

Verfasst: 18.01.08 - 21:23
von benji-n
War aber bestimmt ein deutscher Mann oder Frau oder ??
das kann ich nicht 100 %ig belegen. nach seinem aussehen zu urteilen könnte das auch nen neandertaler gewesen sein.

Verfasst: 19.01.08 - 00:17
von Herzi
Neandertaler ist gut !!!

Verfasst: 27.02.08 - 13:34
von Vetta
ich steig da mit den paragraphen §3 & 4 nich durch....

also wenn mein auspuff jetzt zu laut ist, krieg ich nur 25 euro bußgeldstrafe und keine punkte?

zählt das auch bei racing-esd's ohne E-zeichen? ^^

Verfasst: 17.03.08 - 22:27
von big-savage
hab da auch nochne frage wie sieht es aus wenn man ne komplette hgs dran hat als esd und krümmer`? dann auch nur diese geringe straffe oder gibts da mehr?

Verfasst: 17.03.08 - 23:58
von Infality
mehr da du ohne versicherungsschutz fährst !

Verfasst: 18.03.08 - 02:46
von Vetta
mh also ABE-topf ohne DB-eater gibt weniger als Racing-topf mit ... -.- son quatsch!


deutschland deine vorschriften!

Verfasst: 18.03.08 - 12:17
von Huskyschrauber
Kommt drauf an ob der Topf die ABE mit oder ohne DB-Eater bekommen hat. Wenn er die nur mit DB-Eater hat biste ohne den Eater auch ohne Betriebserlaubnis unterwegs.

Verfasst: 18.03.08 - 19:16
von Spessart-Eicher
@Herzi

hat sich dein Nachbar wieder beruhigt :?: :lol:

...der kann dir gar nichts ;-)

Gruß

Verfasst: 09.05.08 - 20:46
von HuskyManu
Hay
wenn ich ne Giannelli Auspuffanlage auf meine SM125S baujahr 08 baue, muss ich da mit einer Strafe rechnen falls ich kontrolliert werden sollte oder glaubt ihr, dass fällt den polizisten gar nicht erst auf ??
Wegen Euro3 mein ich jz, weil ich ja da am Krümmer keine so Luftzufuhr hab wie am originalen.
Mfg

Verfasst: 03.09.08 - 17:58
von Don
Wenn du ABE auf die Anlage hast, dürfte nichts passieren. Es sei denn, die Anlage ist trotzdem zu laut.

(Wenn's noch jemand interessiert nach fast 4 Monaten)

Verfasst: 30.12.08 - 20:39
von Two-stroker
wie jetzt, das ganze versteh ich nicht mit zu lautem auspuff und was ist seit juni neu? hab mir das mal durchgelesen halbwegs, aber ich kann dem nichts entnehmen.

Verfasst: 10.01.09 - 13:03
von hqv610
Hallo,

also im Juni 2007! wurde eine Änderung der StvZo vorgenommen.

Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurden die Strafen für "illegale, zu laute, nicht eingetragene, usw...." Abgasanlagen etwas gelockert.

Es erlischt nicht mehr zwingend die Betriebserlaubnis, wie es früher oft der Fall war. Den Behörden (Polizei, Ordnungsamt ...) wurde eingeräumt in "harmlosen Fällen ein Bußgeld von 25 € zu verhängen.

In krassen Fällen wie vorsätzlich ausgeräumter ESD, Anlage ohne ABE/ EG-BE usw. ist es aber weiterhin üblich dir mindestens 50€ abzunehmen und dein Punktekonto in Flensburg zu füttern. Soweit ich weiß zählt auch ein entfernter dB-Killer zu Vorsatz ... :roll:

Ich glaube zeitgleich wurde eben der Bußgeldbetrag angehoben ab dem du automatisch mit Punkten zu rechnen hast. Waren es früher noch 40 € ist der Mindestbetrag von 50€ erforderlich um dich auch mit Punkten zu belasten.

Hier noch ne Info dazu.

MfG Chris