Hallo,
also im Juni 2007! wurde eine Änderung der StvZo vorgenommen.
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurden die Strafen für "illegale, zu laute, nicht eingetragene, usw...." Abgasanlagen etwas gelockert.
Es erlischt nicht mehr zwingend die Betriebserlaubnis, wie es früher oft der Fall war. Den Behörden (Polizei, Ordnungsamt ...) wurde eingeräumt in "harmlosen Fällen ein Bußgeld von 25 € zu verhängen.
In krassen Fällen wie vorsätzlich ausgeräumter ESD, Anlage ohne ABE/ EG-BE usw. ist es aber weiterhin üblich dir mindestens 50€ abzunehmen und dein Punktekonto in Flensburg zu füttern. Soweit ich weiß zählt auch ein entfernter dB-Killer zu Vorsatz ...
Ich glaube zeitgleich wurde eben der Bußgeldbetrag angehoben ab dem du automatisch mit Punkten zu rechnen hast. Waren es früher noch 40 € ist der Mindestbetrag von 50€ erforderlich um dich auch mit Punkten zu belasten.
Hier noch ne Info dazu.
MfG Chris