Blinker

Hier könnt ihr euch über rechtliche Dinge austauschen, denkt bitte daran, dass fast alle User auf diesem Gebiet keine Profis sind!

Moderator: Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
Huskynator
HVA-Driftkönig
Beiträge: 665
Registriert: 07.06.06 - 15:23
Wohnort: 83700 Rottach-Egern
Kontaktdaten:

Blinker

Beitrag von Huskynator »

ich hätte da mal ne frage .. !
und zwar .. wie weit müssen die blinker mindestens auseinander sein das ich durch den TÜV komme ??
Roller sichten und vernichten ...
sascha.husky

Beitrag von sascha.husky »

Hi, hoffe kann dir damit helfen:

Paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein.

MfG
Sascha
Benutzeravatar
Huskynator
HVA-Driftkönig
Beiträge: 665
Registriert: 07.06.06 - 15:23
Wohnort: 83700 Rottach-Egern
Kontaktdaten:

Beitrag von Huskynator »

joa danke .. ! das is doch mal mehr als nur gut beschrieben ... :D !
Vielen Dank ...
Roller sichten und vernichten ...
Antworten