Das würde ja heißen das man die Sozius rasten durch den Auspuffhalter ersetzen kann ohne die Soziusabdeckung drauf zu haben was meines wissen eigentlich nicht zulässig ist.
Ich habe vom Vorbesitzer den Auspuffhalter bekommen aber ich finde keine Soziusabdeckung für unter 150-200€ aber ich will halt auch nicht Illegal fahren weil ich schon gelesen habe das einige deswegen stillgelegt wurden.
Aber Husqvarna hat ja fast alles an Zubehör für die Vitpilen eingestellt
2vclassic hat geschrieben: ↑26.07.21 - 11:23
Na das heißt das die Änderungen nur von Betrieben mit nur einer Person durchgeführt werden dürfen… oder so ähnlich
2vclassic hat geschrieben: ↑26.07.21 - 10:19
Die Abe für Orginal Zubehör inclusive der Auspuffhalter ohne Soziusfussrasten und betrieb mit nur einer Person, gibt es bei Husqvarna im Download Bereich, den Verweis auf den downloadbereich findet man in den Anleitungen für Original Zubehör angegeben.
2vclassic hat geschrieben: ↑26.07.21 - 10:19
Die Abe für Orginal Zubehör inclusive der Auspuffhalter ohne Soziusfussrasten und betrieb mit nur einer Person, gibt es bei Husqvarna im Download Bereich, den Verweis auf den downloadbereich findet man in den Anleitungen für Original Zubehör angegeben.
2vclassic hat geschrieben: ↑26.07.21 - 10:19
Die Abe für Orginal Zubehör inclusive der Auspuffhalter ohne Soziusfussrasten und betrieb mit nur einer Person, gibt es bei Husqvarna im Download Bereich, den Verweis auf den downloadbereich findet man in den Anleitungen für Original Zubehör angegeben.
2vclassic hat geschrieben: ↑26.07.21 - 10:19
gibt es bei Husqvarna im Download Bereich, den Verweis auf den downloadbereich findet man in den Anleitungen für Original Zubehör angegeben.
Hab mich zu früh gefreut. Ist leider der falsche Typ. Finde aber auch nicht den Downloadbereich wo das für die 2020 stehen könnte. Kann jemand helfen???
IMHO gilt das Gutachten für alle HQV 701, Typ Vitpilen ab 2018… (?)
Was das mitführen der Abe angeht werde ich mich auf eine elektronische Form beschränken…
Das ganze ist ein echter Bürokratenscherz- damit ist der Hersteller gezwungen durch ein Gutachten ( für etwas offensichtliches ) die Abe aufrecht zu erhalten.
Zugang zu Gutachten bekommt man durch die Eingabe der jeweiligen Zubehör Teilenummer auf der Service Seite bei Husqvarna…
2vclassic hat geschrieben: ↑28.07.21 - 13:15
IMHO gilt das Gutachten für alle HQV 701, Typ Vitpilen ab 2018… (?)
Was das mitführen der Abe angeht werde ich mich auf eine elektronische Form beschränken…
Das ganze ist ein echter Bürokratenscherz- damit ist der Hersteller gezwungen durch ein Gutachten ( für etwas offensichtliches ) die Abe aufrecht zu erhalten.
Zugang zu Gutachten bekommt man durch die Eingabe der jeweiligen Zubehör Teilenummer auf der Service Seite bei Husqvarna…
Kann eigentlich nicht für alle gelten. In den Freigaben ist die Rede von EG.....01. ich habe aber EG......02.
Das ist einfach kein Scherz mehr. So etwas finde ich schlicht gesagt eine Sauerei. KTM als großes europäisches Werk greift zu solch faulen MItteln um eine neue ABE für das Fahrzeug einzusparen. Erwarte ich eher aus anderen Ländern.
Welches ist denn die Zubehör Teilenummer?
Hatte wegen der Problematik Husquarna angeschrieben. Hier mal die Antwort. Und die ist eigentlich eine Frechhheit. Wer für die richtige Eintragung verantwortlich wäre ist wohl jetzt klar. Man schiebt es auf den Händler ab und der weigert sich. Normalerweise bleibt einem nur der Gang zum Anwalt.
" Sehr geehrter Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die 701 Vitpilen kann vom Händler in zwei Varianten endmontiert werden.
Variante 1: Mit Soziushaltegurt an der Sitzbank, Soziussitzbank und Soziusfußrasten
Variante 2: Ohne Soziusrasten, -haltegurt und mit Sitzbankabdeckung.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein muss bei dem Modell in der Konfiguration der Variante 2 die Anzahl der Sitzplätze auf 1 in den Fahrzeugpapieren umgetragen werden. Je nach Ermessen des jeweiligen Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr ("TÜV-Prüfer") kann zusätzlich im Bemerkungsfeld der Zulassungsbescheinigung Teil I "zu S.1: wahlweise 2 in Verbindung mit Soziusfußrasten und Halteeinrichtung" eingetragen werden. Leider gibt es von unserer Seite hierzu keine Unterlagen.
Für alle weiteren Fragen steht Ihnen Ihr Husqvarna Händler jederzeit gerne zur Verfügung.
Ich hatte mir für meine 701 Svartpilen eine Bremspumpe von Brembo eintragen lassen und bei der Gelegenheit tatsächlich den Eintrag (sinngemäß, bin gerade unterwegs) „optional mit Auspuffhalterung Husqvarna xyz dann Anz. Personen 1 und ohne Soziusfußrasten“ angefragt und so eingetragen bekommen. Ob Soziusabdeckung oder nicht spielt dabei keine Rolle…
Das macht in der Regel jeder verständnisvolle Prüfer - vorher nett fragen, die Husqvarna Bescheinigung mit dem Typ 1 ist da sicher sehr hilfreich
Viel erfolg
TTosc i
Ich mache auf jeden Fall nichts mehr. Stilllegen kann man das Motorrad nicht weil es keine sicherheitsrelevanten Teile sind. Und was ich für die Abnahme beim Sachverständigen und die anschließende Änderung der Papiere bezahlen muß - das kann ich mit mindestens drei Zahlungen für das Fehlen der Fußrasten ausgleichen. Also kann man mich mal.