Sind Lenkungsdämpfer eintragungspflichtig?

Die Stollen eurer 701, 901, FE oder TE ab 2014 sind hier Zuhause.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Benutzeravatar
Grendel
HVA-Neuling
Beiträge: 28
Registriert: 07.05.18 - 17:42
Motorrad: 701 Enduro `18

Sind Lenkungsdämpfer eintragungspflichtig?

Beitrag von Grendel »

Moin in die Runde.
Ich möchte für meinen Rallye-Umbau an der 701 einen Lenkungsdämpfer verbauen.
In einem lockeren Gespräch neulich mit einem TÜV-Prüfer habe ich das erwähnt und er meinte, alles was mit "Lenkung" zu tun hat
muss genehmigt oder eingetragen sein (ABE oder Gutachten).

Darauf hin habe ich MSC/Ralle Moto und auch Scott angeschrieben und nach einem Zertifikat oder ähnlichem gefragt.

Antwort war bei beiden die selbe: Papiere oder ähnliches gibt es keine. So eine Anfrage hätten sie noch nie gehabt,
Dämpfer wurden schon tausendfach nach "Germany" verkauft und als Zubehörteil verbaut.

Ist dem so, kann der Dämpfer so als Zubehörteil verbaut und verwendet werden?
Wenn nicht: eine Eintragung ist ja ohne Teilegutachten nicht möglich!? (Somit wären ja alle Dämpfer "illegal" - was ich mir nicht vorstellen kann)

Wie seht ihr das?

Greetz,
Grendel
Benutzeravatar
S McHusky
HVA-Brenner
Beiträge: 347
Registriert: 20.06.14 - 16:50
Motorrad: Nuda 900 ABS
Wohnort: Miriquidi / alte Ostländer

Re: Sind Lenkungsdämpfer eintragungspflichtig?

Beitrag von S McHusky »

Die Antwort hat dir der TÜV Prüfer bereits gegeben.
Grendel hat geschrieben: 15.02.20 - 11:08 alles was mit "Lenkung" zu tun hat
muss genehmigt oder eingetragen sein (ABE oder Gutachten).
Für gewöhnlich sind in den Artikelbeschreibungen der Hersteller bzw. Verkäufer Angaben zur ABE oder Eintragungspflicht enthalten.

Mich hatte früher mal verwundert, das ein Kabeldurchführungsloch zwischen den Lenkerklemmböcken, welche für Lenkerendenblinker oder CoolRide Heizgriffe zwingend nötig wären, meine Betriebserlaubnis erlöschen lässt.

Abgesehen davon, sollte jeder für sich selbst hinterfragen, ob wirklich eine Lenkungsdämpfernachrüstung nötig ist, welche der Hersteller ab Werk nicht für notwendig befunden hat.
Gruß S McHusky

Ich bin total vernudelt. 1 x Spaghetti a la Varese Bitte.
Benutzeravatar
friedrich
HVA-Neuling
Beiträge: 48
Registriert: 06.07.17 - 08:34
Motorrad: 701 Omega

Re: Sind Lenkungsdämpfer eintragungspflichtig?

Beitrag von friedrich »

Dein Prüfer hat recht. Ein LKD kann massiv das Einlenkverhalten deiner Maschine verändern.
Wenn du das Ding falsch einstellst, fährt die Kiste nur noch geradeaus.
Aber der LKD hilft beim Rallyedrive gerade in verspurten Gelände oder bei kurzen Wellen bzw. Löchern ungemein.
Ich hab den Scott drauf, und der Dämpfer an sich ist in 2 Minuten montiert bzw. demontiert.
Selbst bei einer scharfen Motorradkontrolle ( siehe Youtube) kannst du das Ding schnell abschrauben und wirst
nicht stillgelegt. Zur HU schraubst dus ab und nachher wiederdran :D
Das Herstellerargument zieht nur bedingt. Die bauen Motorräder um sie in großer Stückzahl für die breite Masse zu verkaufen.
Die breite Masse braucht auch wirklich kein LKD oder optimiertes Fahrwerk o.ä.
Wenn man aber mehr will als nur nach STVO durchs Ländle zu rollen, ist eine Anpassung eigentlich unerlässlich.
Antworten