zitat von emti:
"ich dachte eigentlich wenn man A1 hat darf man ein jahr eher offen fahren. aber wisst ihr ich beende das thema an dieser stelle! das wird sonst wieder ne ewige diskusion ^^ "
emti, du hast recht! wenn man mit 16 a1 gemacht hat un mit 18 a macht, darf man schon mit 20 alles unbegrenzt offen fahrn. wenn man aber keinen a1 mit 16 gemacht hat un man den a mit 18 macht, darf man erst mit 21 alles offen fahrn.
Sorry, aber das ist absoluter Blödsinn ::)
Die 2 Jahre in denen man mit 34PS fahren muss, gelten sowohl für Fahrer die vorher A1 hatten wie auch für Fahrer die komplett neu einsteigen.
Den einzigen Vorteil den Leute mit A1 , wenn sie den schon mit 16 gemacht haben, ist, dass sie dann mit 18 keine Probezeit mehr haben.
Das war´s dann aber auch schon ;)
Fall´s du trotzdem weiter auf deiner Meinung beharren solltest, bitte nen Beweis dafür.
Gruss :)
EDIT:
Mal nen Zitat von Fahrtipps.de:
"Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben."