@ emily
1. Was das bringen soll? Es gibt im deutschen Strafgesetzbuch einen Tatbestand, der nennt sich "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Der steht im §§ 142. Schutzzweck dieser Vorschrift ist das Feststellungsinteresse eines beim Verkehrsunfall Geschädigten. Das sind u.a. all die Leute, denen ein Zaun kaputt gefahren, ne Delle beim Ausparken reingedrückt, der Fuss plattgefahren, der Arm abgerissen wird usw. Aber auch z.B. Instutionen, Körperschaften oder auch Behörden! Um seine Ansprüche durchsetzen zu können, braucht der Geschädigte Angaben von den Unfallbeteiligten. Sonst kann er z.B. ne Reparatur vergessen und bleibt auf dem Schaden sitzen. Und stell dir vor: Auch ein Leitpfosten, ein Verkehrsschild oder eine Leitplanke gehören jemand! Hättest du das gedacht? Nämlich den Straßenbauämtern, also dem Staat. Und weißt du wer die Dinger bezahlt hat? Der Steuerzahler! Und ich hab keine Bock für solche Leichtmatrosen den Schaden zu bezahlen! Hast du ne Ahnung, was so ein Verkehrsschild kostet? Weißt du, weil du es ansprachst, was eine Leitplanke kostet? Ein einziges Feld, von einem Pfosten zum Nächsten kostet ab 150 Euro aufwärts, je nach Ausfertigung. Selbst ein Kratzer wird repariert, weil die Dinger verzinkt sind. Ist die Zinkschicht zerkratzt, rostet das Ganze. Nächstes Beispiel: Ein herausgerissener Busch an der Böschung, vielleicht noch etwas Flurschaden auf der Grünfläche. Wie sieht die Sache aus? Geh mal in ne Baumschule und kucke was ein etwas größerer Strauch kostet. Da kannst du ganz schön blechen. Aber das ist nicht alles. Um den wieder hinzusetzen, rückt ne Ganze Kompanie Schaufelschwinger von der Autobahn-/Straßenmeisterei an und pflanzt ihn ein, gießt, macht den Flurschaden wieder glatt. Jetzt rechne das mal zusammen. Ein Spaß? Nein, bestimmt nicht...
2. Ja, ich atme noch. Und zwar sehr gut. Manchmal habe ich aber den Eindruck, dass hier einige zuviel Luft kriegen. Nämlich falsche Luft. Ich ziehe es vor, nirgends anzuecken, solange ich es nicht will. So kommt man viel weiter, als die, die sich blutige Nasen holen. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass man so auch weniger Schaden anrichtet. Zum Atmen noch ein Beispiel. Stell dir vor, du bist in einer fremden Stadt und kennst dich wirklich gar nicht aus. Du hast nicht mal einen Stadtplan. Neben dir steht einer, dem gehts genauso. Der hat aber einen Stadtplan. Wer von euch lebt wohl freier? Der mit Plan, oder du ohne?
@evil_knivel
Der Unterschied liegt darin, dass du hier nen klaren Kopf hast. Passiert dir aber was, dann hast du ne Scheiß Angst und reagierst ganz anders, als du hier schreibst. Und das wird umso wahrscheinlicher, je mehr du Angst vor Entdeckung hast. Du währst nicht der Erste, der einen umfährt und abhaut. Das machen sogar Leute, bei denen ansonst alles i.O. ist.
Zum Thema Versicherung:
Die Haftpflichtversicherung muss auf jeden Fall zahlen. Bei Obliegenheitsverletzungen kannst du in Regress bis in Höhe von 5000 Euro genommen werden (KfzPflVV). Fälle der Leistungsfreiheit stehen in den "AKB", die du auch zu jedem Versicherungsvertrag dazu bekommst.
http://www.stvkr.de/Kfz-Haftpflicht/akb98.htm
Kuck mal unter 2b. Da steht was von fehlender Fahrerlaubnis. Aber wo ist der laute Auspuff? Sollten sie den tatsächlich vergessen haben? ;D