Rechte der Jagtpächter?

Hier kann im Rahmen der Netiquette nach Herzenslust geschwafelt werden! Hier kann alles eingetragen werden, was in keines der anderen Foren passt, aber irgendwie mit HVA und Zweiradsport zu tun hat.

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Sector
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Rechte der Jagtpächter?

Beitrag von Sector »

Hallo Leute
Ich hatte heut morgen das erstmal(nach längerer Krankheit) das Vergnügen meine neue/alte TE250 zu bewegen.
Also Klamotten drüber und voller Vorfreude losgetuckert, da mein Ziel ein ehem. Truppenübungsgelände ca. 15 Km endfernt liegt entschloss ich mich kurzum ein paar WaldWEGE zu befahren.
Gesagt getan nach ein paar Kilometern lag mir dann ein Baum im weg indessen Krone ich mich auch gleichtspontan verkeilte. :oops:
Als ich mich wieder befreit hatte kann mir dann gleich das nächste Unheil
in einem Geländewagen entgegen. :cry:
Sie stellten sich dann auch gleich so dicht vor mir quer das nicht an Flucht zu denken war.
Der Fahrer sprang sofort raus und stolperte mir schreiend endgegen(Beifahrer blieb bewaffnet mit Zettel und Stift) im Auto und beobachtete alles genauestens.
Ich blieb freundlich und sachlich jedoch bracht das garnix.
Als er dann meinen Ausweiss sehen wollte, bat ich ihn sich erstmal vorzustellen/auszuweisen was er aber nicht konnte oder wollte.
Als ich ihn darauf hinwiess das er mich nicht festhalten dürfe drohte er mir Schläge an!
In der zwischenzeit versuchte sein aufgebrachter Jagdhund knurrend und bellend aus dem Autfenster zu klettern.
Auf die Bitte hin das Fenster zu schliessen entgegnete er mir mit:" ich kann Ihn ja mal rauslassen".
Das Ende vom Lied war er hat sich meine Nummer notiert und ist dann davon gerast.
Nun meine Frage hierzu
1. darf ein Jagtpächter mich überhaupt festhalten?
2. bringt es was Anzeige zu erstatten (die waren zu zweit und ich alleine)
3. mit was für einer Straffe darf ich rechnen?
Zuletzt geändert von Sector am 13.08.11 - 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
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DHX_77
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Beitrag von DHX_77 »

Sch**** gelaufen....ich würd erst einmal abwarten....vielleicht kommt ja gar nix und die Typen wollten sich nur wichtig machen :-?

Wenn was kommt....hhmmmmm.... musst mal hier im Forum schauen, hatten zum dem Thema ein ... zwei Threads....Fahren auf Waldwegen/Wiesen oder so ähnlich hieß der Thread....da wurde alles schon beschrieben, Erfahrungen Urteile usw....

Grüße...

.
.
.
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edit: hab selber mal schnell gesucht.... hier ist der Thread.... http://www.husqvarna-forum.de/phpbb/vie ... gen+wiesen
StiefelWolf
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Beitrag von StiefelWolf »

Hi.

Ich bin weder Rechtsanwalt noch sonst besonders qualifiziert, aber ich dachte ich teile einfach mal meine meinung nach meinem besten wissen und gerechtigkeitssinn mit. :)

Ich denke nicht das er dich festhalten darf. Soweit ich weiss ist sein aufgabengebiet die wildbestände zu kontrollieren und sich um das "ökologische wohl" oder so zu kümmern. Ich denke in deinem Fall wären seine Rechte beim Nummernschildaufschreiben und dich dem gebiet zu verweisen am ende gewesen.

Ich rate dir davon ab anzeige zu erstatten.
Das wird uz nichts führen Die biegen sich das zurecht und du warst eh allein. Zumal du n riesen stress mit polizei hast und anwalt und gericht.
mir wäre es das nicht wert. ich meine du bist ja nicht wirklich zu schaden gekommen wenn ich das richtig gelesen hab. ausser dass sie vllt dein seelenheil etwas in unruhe gebracht haben :D

was für ne strafe .. da hab ich kein plan.
denke das unterscheidet sich noch nach beschilderung des weges und des gebietes. zB naturschutz, Landwirtschaftlich frei... etc.
Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte wo kämen wir hin,
und niemand ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen... :)

[URL=http://www.directupload.net/file/d/3576/jfdwexry_jpg.htm][img]http://s7.directupload.net/images/140329/temp/jfdwexry.jpg[/IMG][/URL]
husky-heizer-luki
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Beitrag von husky-heizer-luki »

Eine Anzeige wird nur ein Eigentor, da du ja wie gesagt alleine warst und die beiden zu 2t. Auch wenn er sich nicht richtig verhalten hat, steht er so lange im recht, solang : Da ein Schild stand, wo drauf stand das du dort nicht fahren darfst 2: Das Du da wie ein Irrer lang gefahren bist und den Forst umgepflügt hast.

Das heißt soviel wie: du wirst kaum eine Chance haben dem zu entgehen. Aber ich würde auch erstmal abwarten, was kommt !

Falls er dir etwas unterstellen sollte, was du beweisen kannst, dann könntest du dagegen angehen. Solange du verhalten gefahren bist, würde ich zb von Fahrspuren Bilder machen, so wie von der Strecke, das du wenigstens ein wenig gegen ihn in der Hand hast. (wird wahrscheinlich nicht sehr viel bringen)

Gruß
SMR 510 '09. <3
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Sector
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Beitrag von Sector »

Hi ja zu schaden bin ich nicht gekommen(bis jetzt noch nicht aber viel. bekomm ich Alpträume ;-) ), ich bin mir auch bewusst das es sch... ist durch die Landschafft zu fahren.(find hier aber leider kein Gelände wo ich keinen stör)
Ich hab mit der evt. Anzeige auch nicht wirklich ein Problem.
ABER ich habe ein Problem damit wenn mich jemand bedroht.
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Beitrag von husky-heizer-luki »

Die guten "Waldmenschen" sind sehr oft so aufgebracht !. Ich denke da wird nicht viel kommen. Wir sind auch letztens durch den Wald gefahren, da hat der Förster sogar gegrüßt :D
SMR 510 '09. <3
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Ufo
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Beitrag von Ufo »

Hat der dich denn gekannt bzw haste deinen helm abgenommen? Evtl bringts was wenn du dein nummernschild als verloren meldest könnte sich dann ja n anderer ans möp gemacht ham, weist scho

Hats in anderen ländern eigentlich auch so bescheuerte jäger oder is das wieder mal deutschland exklusiv ?
husky-heizer-luki
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Beitrag von husky-heizer-luki »

Ufo hat geschrieben:Hat der dich denn gekannt bzw haste deinen helm abgenommen? Evtl bringts was wenn du dein nummernschild als verloren meldest könnte sich dann ja n anderer ans möp gemacht ham, weist scho

Hats in anderen ländern eigentlich auch so bescheuerte jäger oder is das wieder mal deutschland exklusiv ?
Wird nicht viel bringen, weil deine Fahrzeugdaten hinterlegt sind, und das ausgerechnet nen Husqvarna Fahrer das Nummernschild geklaut hat ist relativ unwahrscheinlich. Es sei denn er hat das Fahrzeug nicht erkennen können !
SMR 510 '09. <3
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Iceman92
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Beitrag von Iceman92 »

also erstmal cool bleiben hatte ich auch schon öfters bis jetzt is nie was gekommen.
festhalten is so ne sache als pächter darf ers eigentlich nich, wenn er jedoch der revierjäger ist haste ausgeschissen.
aber die drohung mit schlägen oder den hund raus zu lassen ist nötigung, die wiederum strafbar ist (nich billig)

und wenn doch was kommt > rechtsschutz einschalten
Leo Vince X3 + SM610 i.E '09 = <3
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Sector
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Beitrag von Sector »

Hm Helm hab ich nicht abgenommen nur die Brille, will aber auch nich sowas anfangen wie Kennzeichen als gestohlen melden.
Das ist mir zu heiss, will mich halt nur nich so behandeln lassen.
im übrigen Spuren hab ich eigendlich nur vor dem umgestürtzten Baum hinterlassen, da ich dachte als echter Vollcrosser da durch zu hüpfen :mrgreen: :mrgreen:
Ansonsten bin ich relativ sachte viel. mit 60-70 über die wege gefahren, da ich wie gesagt woanders fahren wollte.
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J.B.
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Beitrag von J.B. »

Ufo hat geschrieben: Hats in anderen ländern eigentlich auch so bescheuerte jäger oder is das wieder mal deutschland exklusiv ?
Das dürfte völlig exclusiv wieder mal Deutschland live sein.
In anderen (Ost- und Südeuropäischen) Ländern interessiert sich niemand für so etwas.
Hier ist jeder Bekloppte der Meinung, das es sich als Gesetzeshüter aufspielen muß.
Vor einigen Wochen gab es bei uns auch so einen Fall, da meinte auch einer, das er Sheriff spielen müßte.
Hat nun einen längeren Besuch im Krankenhaus.
So muß das natürlich nicht ausarten, aber was ist schon dabei, wenn man auf Feld- und Waldwegen ein wenig Gas gibt.
Naturschutzgebiete sollten natürlich außen vor bleiben.

Meiner Meinung hat sich der Fragesteller völlig richtig verhalten.
Man sollte sich von solchen Kaspern nicht reizen lassen.
Hilfreich für den Enduristen ist sicher auch eine anständige Rechtschutzversicherung.
Und dann kann man es ruhig mal drauf ankommen lassen.

Gruß Jörg
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dr.-hasenbein
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Beitrag von dr.-hasenbein »

Jeder bürger darf einen anderen bürger festhalten bis die (gerufene) polizei eintrifft :!: soviel dazu, da ist erstmal nix falsches dran !

Schätze auch auf "wichtig machen", ist ja sonst keiner da im wald der ihn ernst nimmt :lol:
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moe 82
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Beitrag von moe 82 »

Du hattest dein Helm nicht ab genommen, dann ist doch alles gut! Bist DU gefahren? Weiß doch keiner...! Wenn ne Anzeige kommt, erstmal Einspruch. Du hattest dein Motorrad an den besagten Tag an ein Kumpel verliehen...und wo er damit unterwgs war weißt du ja nicht! Wer der Kumpel war, musst du nicht verraten. Und wenn der Jägermeister noch mehr Stress macht oder du keine Ruhe findest wie er dich behandelt hat, dann suchst du ihn im Wald mal auf und haust ihn massiv vor die Fresse. :bratz:
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Sector
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http://www.husqvarna-forum.de/phpbb/posting.php?mode=smilies

Beitrag von Sector »

[quote="dr.-hasenbein"]Jeder bürger darf einen anderen bürger festhalten bis die (gerufene) polizei eintrifft :!:

Bist du dir da sicher? mir wird nämlich ständig die Hofeinfart zugeparkt, darf ich dann beim nächstenmal rausspringen wie ein Angstochener und den "Täter" ans Tor ketten bis die Polizei kommt?

















:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :evil1: :evil1: :evil1:
Zoki86
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Beitrag von Zoki86 »

dr.-hasenbein hat geschrieben:Jeder bürger darf einen anderen bürger festhalten bis die (gerufene) polizei eintrifft :!: soviel dazu, da ist erstmal nix falsches dran !

Schätze auch auf "wichtig machen", ist ja sonst keiner da im wald der ihn ernst nimmt :lol:
Ist so nicht ganz richtig, nur wenn derjenige eine Straftat begangen hat!
Ich kann´s zwar nicht behaupten, aber ich denke, dass das Befahren von Waldwegen... unter Ordnungswidrigkeit fallen dürfte.
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nixwie
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Beitrag von nixwie »

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_38.php Punkt 141.1 oder 141.2. Der Spass kostet maximal 20 Euro. Also keinen Kopf machen!
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Roadrunner
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Beitrag von Roadrunner »

dr.-hasenbein hat geschrieben:Jeder bürger darf einen anderen bürger festhalten bis die (gerufene) polizei eintrifft :!: soviel dazu, da ist erstmal nix falsches dran !

:roll:

Das ist absoluter Schwachsinn und zudem noch strafbar nach § 239 StGB! Schon der Versuch in minder schweren Fällen kann empfindliche Geldstrafe oder sogar von 6 Mon. bis zu 5 Jahren Bau nach sich ziehen.

Sowas dürfen nur von Amts wegen befugte Personen wie Polizei und Wachpersonal.
Du als Bürger darfst allenfalls die Bullerei rufen und höchstens einen Straftäter verfolgen und das war's dann auch schon.
Zuletzt geändert von Roadrunner am 14.08.11 - 03:10, insgesamt 1-mal geändert.
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moe 82
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Beitrag von moe 82 »

Ich weiß schon warum ich immer ne Rolle Panzertape im Rucksack hab. Das mach ich mir immer auf Kennzeichen bevor es ins Gemüse geht, noch ne Hand voll Schlamm drauf und fertig. Das hat mich bestimmt schon X-mal vor Anzeigen gerettet, so oft wie ich schon verfolgt und fotografiert wurde!
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Beitrag von Roadrunner »

@moe 82

;-)

... und um sicher zu gehen würd ich mir sogar einen Satz extra plastics in anderer Farbe bereithalten die ich dafür dann anschrauben kann, damit nachher die Identifizierung erschwert oder vielmehr unmöglich gemacht wird - ebenso die Klamotten... nie das anziehen, womit man sonst so durch die Gegend fährt, sofern es einen hohen Wiedererkennungswert hat. 8-) :lol:


@Sector
1. darf ein Jagdpächter mich überhaupt festhalten?
2. bringt es was Anzeige zu erstatten (die waren zu zweit und ich alleine)
3. mit was für einer Strafe darf ich rechnen?
- Nein (s.o.)
- kommt drauf an; die Aufteilung ist natürlich nachteilig, denn die Idioten können sonstwas behaupten und sich gegenseitig decken. Allerdings hat der Typ in der geschilderten Sache mindestens den Tatbestand der Nötigung erfüllt - die Androhung von Schlägen und den Hund auf dich hetzen zu wollen, stellt als solches noch keine Straftat dar.
Das Problem bei solchen Fällen ist oft, daß die meist beste Beziehungen zu Polizei, Richtern und Anwälten haben, da Letztere oft selbst "Waidgenossen" sind.
- Strafe dürfte, wie schon gesagt und wenn überhaupt, wohl nur eine Geringe fällig werden, sofern du keine Wettbewerbsmaschine fährst und irgendwer auf die Idee kommt, die mal überprüfen zu lassen.

Hier bei uns herrscht - wie wohl fast überall - auch der totale Krieg zwischen MX Piloten und Jägern. Die schenken sich bei solchen Verfolgungsjagden im Wald und auf'm Feld aber auch garnix...! :lol:

Die Crossjockeys sind, so weit ich das bisher immer beobachten konnte, NIEMALS mit Nummernschild oder Typenkennung ihrer Maschinen auf Tour und immer mit heissen, schnellen Zweitakt-Eisen im Vollastbetrieb unterwegs... außerdem sind die sehr ortskundig, hab ich schon festgestellt und entwischen selbst mehreren Verfolgern gleichzeitig immer irgendwie über Schleichwege.

Was bleibt, ist der gute Rat, das nächste Mal möglichst nicht allein in die Botanik zu fahren und wenns geht einen Kameraden mitzunehmen, der notfalls als Zeuge fungieren kann. Richtig an den Kanthaken kannst du die Brüder kriegen, wenn du glaubhaft machen kannst, du seist mit der Waffe bedroht worden - das fürchten die Schergen am meisten. Aber auch hier gilt: Mindestens ein glaubhafter Zeuge muß das bestätigen können. Und wenn der andere auch jemanden dabei hat, isses wieder ein Patt mit höchstens 50:50 Chance.

Noch was - bei möglichen tätlichen Auseinandersetzungen mit dem Pack sei bloß vorsichtig, auch wenn der allein is - die haben meist immer irgendwo ne kleine unauffällige Wumme am Mann, die sie dann im Ernstfall zücken, wenn's was auf's Maul zu geben droht !
- Also entweder du bewaffnest dich für den Fall ebenfalls, oder du lässt solche Späße am besten gleich ganz... ;-)
Zuletzt geändert von Roadrunner am 14.08.11 - 08:42, insgesamt 1-mal geändert.
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DusK
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Beitrag von DusK »

moe 82 hat geschrieben:Ich weiß schon warum ich immer ne Rolle Panzertape im Rucksack hab. Das mach ich mir immer auf Kennzeichen bevor es ins Gemüse geht, noch ne Hand voll Schlamm drauf und fertig. Das hat mich bestimmt schon X-mal vor Anzeigen gerettet, so oft wie ich schon verfolgt und fotografiert wurde!
da solltest du etwas aufpassen.
schlamm aufm KZ zählt höchstens als ornungswidrigkeit, weil das kennzeichen nicht lesbar ist (solange keine absicht nachgewiesen werden kann!).
wenn du dein KZ allerdings abklebst, dann ist das kennzeichenmissbrauch und auch ne straftat.
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