25 und beschränkt
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25 und beschränkt
Moin! gibt ja für die armen seelen wie mich, die mit 25 jahren noch gedrosselt fahren müssten, die möglichkeit eine erneute praktische prüfung (mit 25) zu machen um dann ohne leistungsbeschränkung fahren zu dürfen.
Hat das schon mal wer gemacht, und kann mal berichten was da auf eine zu kommt ?
Hat das schon mal wer gemacht, und kann mal berichten was da auf eine zu kommt ?
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Hab den auch mit 24 gemacht. Jetzt bin ich 26 hab mein LKW Führerschein verlängert dann gab es A 25 offen gleich mit dazu. Allerdings waren die 2 Jahre auch rum und darauf haben die geachtet ;)
Vorher könnte sein aber einfach nur ne Prüfung würd nicht gehen da wirst du vorher mindestens paar Fahrstunden machen müssen(Einfach aus Prinzip).
Aber wie die Vorredner schon schrieben frag am besten dein/e Fahrlehrer/in deines Vertrauens.
Vorher könnte sein aber einfach nur ne Prüfung würd nicht gehen da wirst du vorher mindestens paar Fahrstunden machen müssen(Einfach aus Prinzip).
Aber wie die Vorredner schon schrieben frag am besten dein/e Fahrlehrer/in deines Vertrauens.
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genau, es kommt aufn fahrlehrer drauf an. der eine kennt dich und schickt dich gleich zur praktischen prüfung, der andere will dass du noch ein paar stunden absolvierst. soweit ich weiss muss man nur die prüfung dann auf einem offenen motorrad mit mehr als 34PS machen...aber ist ja eigentlich logisch.
:h: .:S.M.C.R.N-Stammtisch-Beisitzer:. :h:
Mal ganz ehrlich: Ruf beim Straßenverkehrsamt oder bei ner kleinen Fahrschule an und frag nach.
Hier scheints keiner so recht zu wissen und hinterher strickst du dir aus gefährlichem Halbwissen da was zusammen, was nicht stimmt.
Hier scheints keiner so recht zu wissen und hinterher strickst du dir aus gefährlichem Halbwissen da was zusammen, was nicht stimmt.
1. DT80LC2, 2. XR600R (Großewächterumbau), 3. GSF1200VaterStage2, SMR570 "Evo"
1 min Google bemüht ergibt folgendes:
und :http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/A-offen.php hat geschrieben: Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist
(oben beschriebener Sonderfall)
3 Überland- 2 Autobahn- 1 Dunkel- fahrten + Prüfung
Derjenige, der sagt: "Es geht nicht", soll den nicht stoeren, der es gerade tut !
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na wenn du unter 25 den "A(beschränkt)" machst darfst 2 Jahre beschränkt fahren und kriegst den A(offen) nach 2 Jahren für "umme" nur hin und nen neuen Schein ausstellen lassen...
"neu" ist ja nur das du mit 25 direkt in die offene "A" einsteigen kannst (ohne 2 Jahre beschränkt fahren zu müssen was früher so war), das heißt auch neue Prüfung !
ob du noch Fahrstunden abdrücken musst sagt dir dein Fahrlehrer...
"neu" ist ja nur das du mit 25 direkt in die offene "A" einsteigen kannst (ohne 2 Jahre beschränkt fahren zu müssen was früher so war), das heißt auch neue Prüfung !
ob du noch Fahrstunden abdrücken musst sagt dir dein Fahrlehrer...
Zuletzt geändert von dr.-hasenbein am 28.04.11 - 15:32, insgesamt 1-mal geändert.
Woooha
ich hab das gefühl werd hier für faul gehalten.
Gegooglet hab ich auch und das mehr als 1 min aber das is es eben, da steht das ma noch 6 "pflichtstunden" brauch und mein fahrlehrer meinte nur eins bis zwei bis ma sich aufs neue moped eingestellt hat
Kurz um der eine sagt so der andere so deswegen wollte ich mal hören ob das hier evtl schon einer gemacht hat, scheint aber ja nich der fall zu sein Trotzdem danke an alle
Gegooglet hab ich auch und das mehr als 1 min aber das is es eben, da steht das ma noch 6 "pflichtstunden" brauch und mein fahrlehrer meinte nur eins bis zwei bis ma sich aufs neue moped eingestellt hat
Kurz um der eine sagt so der andere so deswegen wollte ich mal hören ob das hier evtl schon einer gemacht hat, scheint aber ja nich der fall zu sein Trotzdem danke an alle
- dr.-hasenbein
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klink meine frage auch gleich ma hier rein...
wenn man mit z.B. 18 Motorradführerschein macht darf nur beschränkt fahren, steht auch im Führerschein so drin.
2 Jahre später geht man zur führerscheinstelle, die schauen nach "ah ja 2 Jahre rum" xy€ Gebühr für nen neuen Führerschein bezahlen auf dem dann A offen steht und gut...
2 meiner Kumpels haben den letzten Weg nicht gemacht... fahren also immernoch mit Ihrem A (beschränkt) führerschein rum... und sagen immer die "Cops" können ja nachrechnen wie lange ich den schon hab und das ich ab 2 jahre später offen fahren darf...
Ihr amtlich gültiger Führerschein führt die klasse A(offen) aber nicht auf (kein Datum hinter der Klasse), somit rein rechtlich doch fahren ohne Führerschein...!??
was wisst Ihr dazu ? im Inet steht irgendwie nix dazu.... da gehts immer nur um getunte roller und typen die mit 18 und "a" schon offen fahren wollen
wenn man mit z.B. 18 Motorradführerschein macht darf nur beschränkt fahren, steht auch im Führerschein so drin.
2 Jahre später geht man zur führerscheinstelle, die schauen nach "ah ja 2 Jahre rum" xy€ Gebühr für nen neuen Führerschein bezahlen auf dem dann A offen steht und gut...
2 meiner Kumpels haben den letzten Weg nicht gemacht... fahren also immernoch mit Ihrem A (beschränkt) führerschein rum... und sagen immer die "Cops" können ja nachrechnen wie lange ich den schon hab und das ich ab 2 jahre später offen fahren darf...
Ihr amtlich gültiger Führerschein führt die klasse A(offen) aber nicht auf (kein Datum hinter der Klasse), somit rein rechtlich doch fahren ohne Führerschein...!??
was wisst Ihr dazu ? im Inet steht irgendwie nix dazu.... da gehts immer nur um getunte roller und typen die mit 18 und "a" schon offen fahren wollen
Also zu mir wurde gesagt das ich nach den 2 jahren a beschränkt keinen neuen beantragen muss, allerdings steht in meinem fs auch das ablaufdatum der 2 jahre hinter dem bildchen vom "großen" motorrad
Noch dazu hab ich mir sagen lassen das es nicht nötig sei einen neuen zu beantragen, auch wenn nur das datum des erwerbs vermerkt ist.
Is ma im ausland wie italien oder kroatien ect. Unterwegs sollte man das wohl schon machen, da es einem das leben bei ner kontrolle erleichtert.
Kurz um nötig ist es wohl nicht, es macht einem das leben nur einfacher.
Noch dazu hab ich mir sagen lassen das es nicht nötig sei einen neuen zu beantragen, auch wenn nur das datum des erwerbs vermerkt ist.
Is ma im ausland wie italien oder kroatien ect. Unterwegs sollte man das wohl schon machen, da es einem das leben bei ner kontrolle erleichtert.
Kurz um nötig ist es wohl nicht, es macht einem das leben nur einfacher.
Ich halte Dich nicht für Faul, aber deine google Ergebnisse hast Du uns ja verheimlicht
. Das ist nunmal die offizielle Variante, auf alles andere könntest Du dich soundso bei keiner Fahrschule berufen. Wenn dein Fahrlehrer Dir das mit 1-2 Stunden anbietet, solltest Du das nutzen.
Gruß Roland
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klick...mache ich genauso....und wenn irgendwann mal ein neuer führerschein fällig wird, kommt ja das neue datum für den A offen rein...wie gesagt ein polizist sollte prüfungsdatum plus 2 jahre rechnen könnendr.-hasenbein hat geschrieben: 2 meiner Kumpels haben den letzten Weg nicht gemacht... fahren also immernoch mit Ihrem A (beschränkt) führerschein rum... und sagen immer die "Cops" können ja nachrechnen wie lange ich den schon hab und das ich ab 2 jahre später offen fahren darf...
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also ich hab a beschränkt gemacht mim auto zusammen...
da wurde dann *) oder so gemacht weil dann ja des datum oben links zählt...
aber bei A unbeschränkt, da is ein leeres Feld... bei den anderen ist ja dann ein strich drinne...
gebühren musst du nicht bezahlen. du musst dir nur einen neuen holen.
ICh habe paar monate danach den BE gemacht und es wurde mir dann das Datum also irgendwann 2012 eingetragen beim A unbeschränkt!
da wurde dann *) oder so gemacht weil dann ja des datum oben links zählt...
aber bei A unbeschränkt, da is ein leeres Feld... bei den anderen ist ja dann ein strich drinne...
gebühren musst du nicht bezahlen. du musst dir nur einen neuen holen.
ICh habe paar monate danach den BE gemacht und es wurde mir dann das Datum also irgendwann 2012 eingetragen beim A unbeschränkt!
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ob der rechnen kann oder nicht, und auch wenn es dir zusteht... dein amtlich gültiger Führerschein weist die berechtigung für diese Klasse nicht aus... also Fahren ohne führerschein... so wurde mir das damals erklärt....darum muss man den umschreiben lassen...AWeSomE hat geschrieben:mache ich genauso....und wenn irgendwann mal ein neuer führerschein fällig wird, kommt ja das neue datum für den A offen rein...wie gesagt ein polizist sollte prüfungsdatum plus 2 jahre rechnen könnendr.-hasenbein hat geschrieben: 2 meiner Kumpels haben den letzten Weg nicht gemacht... fahren also immernoch mit Ihrem A (beschränkt) führerschein rum... und sagen immer die "Cops" können ja nachrechnen wie lange ich den schon hab und das ich ab 2 jahre später offen fahren darf...
deswegen frag ich...
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Also mir wurde gesagt sei nicht nötig, bekommst ja auch nicht wirklich ärger wenn du mal deinen führerschein vergisst.
Aber so is das der eine sagts so der andere so, wer recht hat und wer nicht weis keine sau
Aber wenn du ihn umschreiben lässt bist auf der sicheren seite
Wahrscheinlich wissens noch nicht mal die cops selbst

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