Zulassungsstelle Ffm der Hammer
Moderator: Moderatoren
-
- HVA-Neuling
- Beiträge: 36
- Registriert: 07.01.09 - 21:18
Zulassungsstelle Ffm der Hammer
Hallo Leute.
das muß ich schreiben.
Ich bin heute zur Zulassungsstelle Frankfurt gefahren um meine sm610 um zu Melden.
Bin nach 2 Stunden warten drann und machte die Dame hinter dem Schalter darauf aufmerksam, das ich ein kleine Kennzeichen bäuchte.
Es steht ja auch in den Papieren - (EWG Hinweis:Kennzeichenbreite Gr. 210 ist wegen Konstruktion Mündungsabstand der Schad.Anl. Ungeeignet)
Sie war sich unsicher und ich mußte vorfahren, trotz neuen TÜV.
Ich frohen mutes dort hin.
Der Vorbesitzer hat allerdings das Heck verändert, sodas das Kennzeichen ein anderen Winkel hat.
Nun, die zwei Beamten sagten mir, das geht nicht so und ich bekomme nur ein Kennzeichen F mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen also kein kleines.
Da kam mir in den Sinn, es gibt ja auch Wunschkennzeichen und stellte in den Raum, wie machen das manch Autofahrer die z.B. F - Z 32 oder
F - H 1 haben.
Und Fragte: Was muß ich Zahlen für ein kurzes Kennzeichen" dieses sagte ich mit dem Hintergedanken es gibt ja auch Wunschkennzeichen.
Daraufhin sagte mir der Beamte:" Sie bekommen eine Anzeige wegen Beamtenbestechung" Als ich das hörte bin ich erst mal rückwärts um gefallen, denn das war überhaupt nicht mein Gedanke.
Nun habe ich einen Flügel hinten als Kennzeichen.
Was macht man da?
Also, suche ich nun ein originale Kennzeichenhalterungfür die SM 610 Dual Bj. 2001 um den Beamten den Wind aus den Segeln zu nehmen für ein kleines Kennzeichen.
Ralf
das muß ich schreiben.
Ich bin heute zur Zulassungsstelle Frankfurt gefahren um meine sm610 um zu Melden.
Bin nach 2 Stunden warten drann und machte die Dame hinter dem Schalter darauf aufmerksam, das ich ein kleine Kennzeichen bäuchte.
Es steht ja auch in den Papieren - (EWG Hinweis:Kennzeichenbreite Gr. 210 ist wegen Konstruktion Mündungsabstand der Schad.Anl. Ungeeignet)
Sie war sich unsicher und ich mußte vorfahren, trotz neuen TÜV.
Ich frohen mutes dort hin.
Der Vorbesitzer hat allerdings das Heck verändert, sodas das Kennzeichen ein anderen Winkel hat.
Nun, die zwei Beamten sagten mir, das geht nicht so und ich bekomme nur ein Kennzeichen F mit 2 Buchstaben und 2 Zahlen also kein kleines.
Da kam mir in den Sinn, es gibt ja auch Wunschkennzeichen und stellte in den Raum, wie machen das manch Autofahrer die z.B. F - Z 32 oder
F - H 1 haben.
Und Fragte: Was muß ich Zahlen für ein kurzes Kennzeichen" dieses sagte ich mit dem Hintergedanken es gibt ja auch Wunschkennzeichen.
Daraufhin sagte mir der Beamte:" Sie bekommen eine Anzeige wegen Beamtenbestechung" Als ich das hörte bin ich erst mal rückwärts um gefallen, denn das war überhaupt nicht mein Gedanke.
Nun habe ich einen Flügel hinten als Kennzeichen.
Was macht man da?
Also, suche ich nun ein originale Kennzeichenhalterungfür die SM 610 Dual Bj. 2001 um den Beamten den Wind aus den Segeln zu nehmen für ein kleines Kennzeichen.
Ralf
-
- HVA-Gott
- Beiträge: 1232
- Registriert: 16.09.06 - 22:57
- Wohnort: 64319 Pfungstadt
Ich hatte mal eine Yamaha TT 600 Belgarda, wollte da auch ein etwas kleineres Schildchen habe! Musste vorfahren und es geschah nichts! in meine Wunschrichtung Das daß Blechschild fast den Endtopf (Original) verdeckte, hatte die nicht gejuckt!
Beamte
Beamte

[img]http://www.cheesebuerger.de/images/midi/sportlich/p030.gif[/img]
Na klasse.....
Also mein Kennzeiche hat in der Breite 18 cm und in der Länge 20 cm.....ohne irgendwelche Prob's....zur Zulöassungsstelle hin, gesagt, bezahlt bekommen.....der einzigste Punkt, den ich zu bemängeln habe ist, dass ich 38 Euronen extra zahlen mußte, da meine TE 610 a Einzelabnahme vom TÜV bekommen hat und ich a Einzelzulassung vornehmen mußte....dafür die Extra-Gebühr...
Also mein Kennzeiche hat in der Breite 18 cm und in der Länge 20 cm.....ohne irgendwelche Prob's....zur Zulöassungsstelle hin, gesagt, bezahlt bekommen.....der einzigste Punkt, den ich zu bemängeln habe ist, dass ich 38 Euronen extra zahlen mußte, da meine TE 610 a Einzelabnahme vom TÜV bekommen hat und ich a Einzelzulassung vornehmen mußte....dafür die Extra-Gebühr...

Zuletzt geändert von DHX_77 am 20.01.09 - 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
- Husqvarna125
- HVA-Mitglied
- Beiträge: 156
- Registriert: 03.06.06 - 01:33
- Wohnort: Glauchau
- dr.-hasenbein
- "der Dino-Doctor"
- Beiträge: 9573
- Registriert: 16.02.08 - 17:14
- Motorrad: SM570R Doc. edit.
- Wohnort: hiddensee =)
also habe mich damals auch ordentlich gerade gemacht...
meine SMR 570 hat keine ABE sondern wurde damals durch eine EBE in Betrieb genommen ! dadurch muss das bike nicht der Bestimmung entsprechen das ein 250er Schild hinten dranpassen muss (gild für alle bikes die eine Duetsche ABE beim KBA haben !!!) da gibts dann kein diskutieren...
Ich also gefragt wer zuständig sei.
Antwort: Landesamt für Straßenbau und verkehr, die entscheiden hier in MV über Bauartbedingte Ausnahmagenahmigungen
dort vorgesprochen und den brief vorgelegt, mit der Eintragung "max Kennzeichenbreite wegen Auspussenrohrmündung 180mm"
der angerufen bei der zulassungsstelle warum die sich da so blöd anstellen, das ist doch alles I.O.
anmerkung: 180 geht hier nicht, weil Landkreis 3 buchstaben hat, also nächst größere größe)
und die Zulassungsstelle darf nur 250mm vergeben, egal ob im Brief steht max, 180mm !!!, dafür muss man dann trotzdem ´n Antrag stellen.
´n Kumpel hats anders gemacht, der hat das Kuchenblech verbaut, links oben alles mit nem Brenner schwarz gebrannt und sich von der polizei anhalten lassen... die meinten dann was das soll, worauf er sagte,
er kriegt kein kleines schild, und es kann ja nicht sein das er sich ein anderes Fahrzeugheck kreieren muss das das funzt. also bleibt Ihm ja nur, das große schild an der original Fahrzeughalterung genau vor die Auspuffmündung zu schrauben... und damit das das Kennzeichen dann nicht mehr lesbar ist, muss die polizei dann leben... die kollegen haben dann mit der zulassungsstelle tel. und heute hat er ein schmaleres Schild
was diese ganze Sch**** allerdings soll weiß kein mensch !?
meine SMR 570 hat keine ABE sondern wurde damals durch eine EBE in Betrieb genommen ! dadurch muss das bike nicht der Bestimmung entsprechen das ein 250er Schild hinten dranpassen muss (gild für alle bikes die eine Duetsche ABE beim KBA haben !!!) da gibts dann kein diskutieren...
Ich also gefragt wer zuständig sei.
Antwort: Landesamt für Straßenbau und verkehr, die entscheiden hier in MV über Bauartbedingte Ausnahmagenahmigungen
dort vorgesprochen und den brief vorgelegt, mit der Eintragung "max Kennzeichenbreite wegen Auspussenrohrmündung 180mm"
der angerufen bei der zulassungsstelle warum die sich da so blöd anstellen, das ist doch alles I.O.
anmerkung: 180 geht hier nicht, weil Landkreis 3 buchstaben hat, also nächst größere größe)
und die Zulassungsstelle darf nur 250mm vergeben, egal ob im Brief steht max, 180mm !!!, dafür muss man dann trotzdem ´n Antrag stellen.
´n Kumpel hats anders gemacht, der hat das Kuchenblech verbaut, links oben alles mit nem Brenner schwarz gebrannt und sich von der polizei anhalten lassen... die meinten dann was das soll, worauf er sagte,
er kriegt kein kleines schild, und es kann ja nicht sein das er sich ein anderes Fahrzeugheck kreieren muss das das funzt. also bleibt Ihm ja nur, das große schild an der original Fahrzeughalterung genau vor die Auspuffmündung zu schrauben... und damit das das Kennzeichen dann nicht mehr lesbar ist, muss die polizei dann leben... die kollegen haben dann mit der zulassungsstelle tel. und heute hat er ein schmaleres Schild

was diese ganze Sch**** allerdings soll weiß kein mensch !?
na dann bin ich ja froh, dass ich nicht der einzige bin, dem es so ging...
finde es sau dumm, dass die zulassungsstellen, das entscheiden können ob sie nur 25cm rausgeben oder auch kleinere...weil laut gesetz muss man nur die vorgeschriebenen abstände zwischen den zeichen usw einhalten, eine mindestbreite gibt es nicht nur eine maximalbreite von 28cm bei zweirädern. und die kurzen nummern kriegen dann die dicken autos...und wird trotzdem auf die langen schilder gedruckt - sieht super aus wenn 50% des schildes noch weiss ist
war letztens nochmal da um nachzufragen ob man als ein normaler bürger eine kurze nummer (also landkreis / stadt + 1 buchstabe & 1 zahl) bekommen kann und dann meinte sie zu mir, nein das geht nicht und selbst wenn sie geben nur noch 25cm x 25cm raus.
wobei das die länge immer 20cm ist und nie 25cm.
schon ne große schweinerei...
finde es sau dumm, dass die zulassungsstellen, das entscheiden können ob sie nur 25cm rausgeben oder auch kleinere...weil laut gesetz muss man nur die vorgeschriebenen abstände zwischen den zeichen usw einhalten, eine mindestbreite gibt es nicht nur eine maximalbreite von 28cm bei zweirädern. und die kurzen nummern kriegen dann die dicken autos...und wird trotzdem auf die langen schilder gedruckt - sieht super aus wenn 50% des schildes noch weiss ist

war letztens nochmal da um nachzufragen ob man als ein normaler bürger eine kurze nummer (also landkreis / stadt + 1 buchstabe & 1 zahl) bekommen kann und dann meinte sie zu mir, nein das geht nicht und selbst wenn sie geben nur noch 25cm x 25cm raus.

wobei das die länge immer 20cm ist und nie 25cm.
schon ne große schweinerei...
:h: .:S.M.C.R.N-Stammtisch-Beisitzer:. :h:
-
- HVA-Neuling
- Beiträge: 36
- Registriert: 07.01.09 - 21:18
Ich werde allerdings dagegen vorgehen. baue nun die originale Kennzeichenhalterung drauf, klemme das Schild rein und fahre damit zum Tüv und nicht zur Zulassungsstelle und lasse mir nochmals schriftlich die Eintragung der Papiere bestätigen.
Schaun wir mal!
Allerdings der Hammer ist halt, das die Beamten mir unterstellt haben, ich würde Sie bestechen wollen.
Da war ich sprachlos, ich habe ja nur die Frage gestellt, was mich
ein kleines Kennzeichen kosten würde (Wunschkennzeichen).
Auch wenn der eine Beamte es falsch verstanden haben sollte, diese Unterstellung ärgert mich halt.
Ich habe auch niemanden beleidigt oder so.
Als Bürger der nicht alle Nase lang ein Fahzeug zulässt, kann man doch mal die Frage stellen, welche Auflagen müssen erfüllt sein, um ein kleineres Kennzeichen zu bekommen.
Bin nun mal gespannt ob eine Anzeige kommt.
Ralf
Schaun wir mal!
Allerdings der Hammer ist halt, das die Beamten mir unterstellt haben, ich würde Sie bestechen wollen.
Da war ich sprachlos, ich habe ja nur die Frage gestellt, was mich
ein kleines Kennzeichen kosten würde (Wunschkennzeichen).
Auch wenn der eine Beamte es falsch verstanden haben sollte, diese Unterstellung ärgert mich halt.
Ich habe auch niemanden beleidigt oder so.
Als Bürger der nicht alle Nase lang ein Fahzeug zulässt, kann man doch mal die Frage stellen, welche Auflagen müssen erfüllt sein, um ein kleineres Kennzeichen zu bekommen.
Bin nun mal gespannt ob eine Anzeige kommt.
Ralf
Hi,
hatte bei meiner 93er auch ein 180er eingetragen. Die müßen das rausgeben egal was Sie als Mindestmaßvorgabe haben. Allerdings können Sie von einem verlangen, dass zu ändern (Baulicheveränderung) darf den momentanen Wert des Fahrzeuges nur eine gewisse Prozentzahl erreichen. ansonsten müßen Sie das aus der Staatskasse bezahlen. Diese Eintragung mit 180mm erfolgt ja nicht zum Spaß.
Aber die Anfrage ob mann ein Wunschkennzeichen bekommen kann mit dem Spruch " Beamtenbestechung " zu antworten ist der Knaller.
Aber Ihr wart noch nicht in Heusenstamm bei der Zulassung, da kann es einem passieren das es HEUTE keine Wunschkennzeichen gibt, da so viel zu tuhen ist. Dann gibt es ein richtiges "STANDART BRETT". Das ist echt geil. Einem Bekannten ist es dort schon passiert das Sie ihm ein Käferkennzeichen abgestempelt haben. Das war größer als erlaubt und hat die Blinker halb verdeckt.
Kann nur von Glück sagen das ich zur Zulassungsstelle in Weilburg gehen kann. Haben dort auch eine Vorgabe wie groß ein Kennzeichen seien darf, ist aber immer noch kleiner wie im OF Kreis. Wenigstens sind Sie freundlich und mann hat das Gefühl das mann Kunde und nicht blöder Steuerzahler ist.
Gruß Jockel
hatte bei meiner 93er auch ein 180er eingetragen. Die müßen das rausgeben egal was Sie als Mindestmaßvorgabe haben. Allerdings können Sie von einem verlangen, dass zu ändern (Baulicheveränderung) darf den momentanen Wert des Fahrzeuges nur eine gewisse Prozentzahl erreichen. ansonsten müßen Sie das aus der Staatskasse bezahlen. Diese Eintragung mit 180mm erfolgt ja nicht zum Spaß.
Aber die Anfrage ob mann ein Wunschkennzeichen bekommen kann mit dem Spruch " Beamtenbestechung " zu antworten ist der Knaller.
Aber Ihr wart noch nicht in Heusenstamm bei der Zulassung, da kann es einem passieren das es HEUTE keine Wunschkennzeichen gibt, da so viel zu tuhen ist. Dann gibt es ein richtiges "STANDART BRETT". Das ist echt geil. Einem Bekannten ist es dort schon passiert das Sie ihm ein Käferkennzeichen abgestempelt haben. Das war größer als erlaubt und hat die Blinker halb verdeckt.
Kann nur von Glück sagen das ich zur Zulassungsstelle in Weilburg gehen kann. Haben dort auch eine Vorgabe wie groß ein Kennzeichen seien darf, ist aber immer noch kleiner wie im OF Kreis. Wenigstens sind Sie freundlich und mann hat das Gefühl das mann Kunde und nicht blöder Steuerzahler ist.
Gruß Jockel
Wer später bremst hat mehr vom Gas!!!
-
- HVA-Neuling
- Beiträge: 36
- Registriert: 07.01.09 - 21:18
Da stelle ich mir die Frage, da Du es ja gerade schreibst.
Müssen die mir eigentlich ein kurzes Kennzeichen geben, da es ja so im Brif eingetragen ist?
Gibt es da eine rechtliche Grundlage, Urteile usw.
Ich muß mich ja auch daran halten was eingetragen ist.
Kennt sich da jemand aus, das ist doch mal interessant, oder nicht?
Ralf
Müssen die mir eigentlich ein kurzes Kennzeichen geben, da es ja so im Brif eingetragen ist?
Gibt es da eine rechtliche Grundlage, Urteile usw.
Ich muß mich ja auch daran halten was eingetragen ist.
Kennt sich da jemand aus, das ist doch mal interessant, oder nicht?
Ralf
Junge Junge... also mit manchen Beamten hier aus unserer region bin ich ja auch nicht grad zufrieden... aber ich muss doch mal ehrlicherweise sagen das unserer zulassungsstelle in syke echt super ist... sehr nette angestellte die auch gerne mal fragen beantworten und auch helfen probleme zu lösen... ;)
Greetz
Greetz
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten! ;)
-
- HVA-Neuling
- Beiträge: 36
- Registriert: 07.01.09 - 21:18
Es steht in den Papieren - Kennzeichenbreite GR 210 i. wg.Konstrukt.Mündungsabst. d. Schalld.Anl. Ungeeignet - müssen die Beamten der Zulassungsstelle daran halten oder nicht?
Es steht der Hinweis ja nicht zum Spaß in den Papieren, oder?
Da der Eintrag in der Papieren steht stelle ich mir nun die Frage: Wenn das größeres Nummernschild auf Grund von größeren Luftwiederständen an dem Motorrad abfällt und auf der Autobahn auf eine Windschutzscheibe fliegt dadurch ein Unfall entsteht oder jemanden im Hals stecken bleibt oder, oder .
Was mache ich wenn etwas passieren sollte, obwohl ich bei der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht habe das das größere Nummernschild laut Papieren ungeeignet ist.
Ralf
Es steht der Hinweis ja nicht zum Spaß in den Papieren, oder?
Da der Eintrag in der Papieren steht stelle ich mir nun die Frage: Wenn das größeres Nummernschild auf Grund von größeren Luftwiederständen an dem Motorrad abfällt und auf der Autobahn auf eine Windschutzscheibe fliegt dadurch ein Unfall entsteht oder jemanden im Hals stecken bleibt oder, oder .
Was mache ich wenn etwas passieren sollte, obwohl ich bei der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht habe das das größere Nummernschild laut Papieren ungeeignet ist.
Ralf
Servus!
Echt fad, was dir da passiert ist.
Manche haben echt einen beschränkten Horizont und keinerlei Vernunft, Sachverstand geschweige denn Kompetenz. Zudem glauben einige Beamten, sie müssen sich wie Halbgötter aufführen und einem sogar das Wort im Munde umdrehen, wie dem Ralf. Die gehen auch nach 8 Stunden heim und am Monatsende haben sie dicke Geld auf dem Konto ohne Stress und schmutzig zu werden.
Die sollten sich mal in der freien Wirtschaft ihre Brötchen verdienen müssen, täglich um jeden Kunden kämpfen und lernen guten Service und gute Qualität zu liefern, weil sonst der Kunde woanders hingeht.
Gruß
Steve
Echt fad, was dir da passiert ist.
Manche haben echt einen beschränkten Horizont und keinerlei Vernunft, Sachverstand geschweige denn Kompetenz. Zudem glauben einige Beamten, sie müssen sich wie Halbgötter aufführen und einem sogar das Wort im Munde umdrehen, wie dem Ralf. Die gehen auch nach 8 Stunden heim und am Monatsende haben sie dicke Geld auf dem Konto ohne Stress und schmutzig zu werden.
Die sollten sich mal in der freien Wirtschaft ihre Brötchen verdienen müssen, täglich um jeden Kunden kämpfen und lernen guten Service und gute Qualität zu liefern, weil sonst der Kunde woanders hingeht.
Gruß
Steve
- dr.-hasenbein
- "der Dino-Doctor"
- Beiträge: 9573
- Registriert: 16.02.08 - 17:14
- Motorrad: SM570R Doc. edit.
- Wohnort: hiddensee =)
Die Größe des Kennzeichens ist im jeweiligen Landesverkehrsgesetz geregelt. DANACH richten sich die Zulassungsstellen. nicht nach der Eintragung im brief !!!robot-trax hat geschrieben:Es steht in den Papieren - Kennzeichenbreite GR 210 i. wg.Konstrukt.Mündungsabst. d. Schalld.Anl. Ungeeignet - müssen die Beamten der Zulassungsstelle daran halten oder nicht?
Es steht der Hinweis ja nicht zum Spaß in den Papieren, oder?
Da der Eintrag in der Papieren steht stelle ich mir nun die Frage: Wenn das größeres Nummernschild auf Grund von größeren Luftwiederständen an dem Motorrad abfällt und auf der Autobahn auf eine Windschutzscheibe fliegt dadurch ein Unfall entsteht oder jemanden im Hals stecken bleibt oder, oder .
Was mache ich wenn etwas passieren sollte, obwohl ich bei der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht habe das das größere Nummernschild laut Papieren ungeeignet ist.
Ralf
Beispiel1: mein landkreis: NVP / meine Eintragung im Brief: max: 180mm
das geht schon nicht, weil das Blaue Feld plus 3 Buchstaben in
Engschrift schon über 200mm breit sind. (alleine Engschrift ist
schon ein Thema für sich

Beispiel2: du hast ne Fireblade oder so. baust dir dein Heck um, und hast nur noch Platz für ein 200mm schild, findest einen Prüfer der dir die Breite in die Papiere einträgt. ist das überflüssig, weil für die Blade eine Deutsche ABE beim KBA vorliegt, und die wird nur erteilt wenn unter anderm ein 250 Schild Platz findet. also sagt die zulassungsstelle: zurückbauen, dann passt auch wieder ein genormtes Schild dran. (die Kosten für den Rückbau sind hierbei VÖLLIG unerheblich !!!)
meine 570 ist quasi so ein Paradebeispiel wozu es Ausnahme regelungen gibt. :
-keine ABE sondern eine EBE, d.H. von haus aus MUSS schon mal kein 250 Schild dran Platz finden !!!
-originales Heck, nix umgebaut, d.H. man kann nix zurückbauen.
-es ist nicht die Aufgabe vom Halter, dem Fahrzeug ein anderes Heck zu bauen damit ein 250 Schild dran passt. da für das Fahrzeug so ja eine BETRIEBSGENEHMIGUNG besteht.
Das Problem ist, das jeder Biker gerne ein schmales Schild will, und so die zulassungsstellen sich Pauschal Querstellen in 100% der Fälle, jetzt kommt es drauf an denen zu erklären das man ein solches Bike hat wozu im Gesetz die Lücke für die Ausnahmegenehmigungen erschaffen wurden !
wenn Fragen bestehen einfach schreiben, inzwischen kenn ich mich mit dem kram aus.
grüße
-
- HVA-Gott
- Beiträge: 1232
- Registriert: 16.09.06 - 22:57
- Wohnort: 64319 Pfungstadt
DU hast als FZ-Halter bzw. als FZ-Führer dafür zu sorgen, das dein/das FZ in verkehrsicherem Zustabnd ist! Also kannst du das Schild nicht verlieren wenn alles okay ist, auch wenns 3x3m hat!Da der Eintrag in der Papieren steht stelle ich mir nun die Frage: Wenn das größeres Nummernschild auf Grund von größeren Luftwiederständen an dem Motorrad abfällt und auf der Autobahn auf eine Windschutzscheibe fliegt dadurch ein Unfall entsteht oder jemanden im Hals stecken bleibt oder, oder .
Versuch mal etwas von denen Schriftlich zu bekommen, und auch gleich mal nach dem Dienststellenleiter fragenWas mache ich wenn etwas passieren sollte, obwohl ich bei der Zulassungsstelle darauf aufmerksam gemacht habe das das größere Nummernschild laut Papieren ungeeignet ist.

[img]http://www.cheesebuerger.de/images/midi/sportlich/p030.gif[/img]
-
- HVA-Neuling
- Beiträge: 36
- Registriert: 07.01.09 - 21:18
Danke schon mal für die vielen Antworten.
Ich bin heute zur Polizei gefahren und habe mit einem Polizeibeamten gesprochen, der hat nur mit dem Kopf geschüttelt und mir Bestätigt den Originalzustand herzustellen, dann das Nummernschild als verlohren oder gestohlen melden und ein neues zu beantragen.
Er ist selbst Motorradfahrer und sagte wie Sch**** sieht das dannn aus.
Also ich suche eine originale Kennzeichenhalterung für die sm610 Dual Bj.2001.
Bitte melden
Ralf
Ich bin heute zur Polizei gefahren und habe mit einem Polizeibeamten gesprochen, der hat nur mit dem Kopf geschüttelt und mir Bestätigt den Originalzustand herzustellen, dann das Nummernschild als verlohren oder gestohlen melden und ein neues zu beantragen.
Er ist selbst Motorradfahrer und sagte wie Sch**** sieht das dannn aus.
Also ich suche eine originale Kennzeichenhalterung für die sm610 Dual Bj.2001.
Bitte melden

Ralf
Hi,
ein 180-260 oder 280mm beites Kennzeichen mit der höhe von 200mm sind absulut legal. Ein 125er Kennzeichen was zum Teil auch Amischlitten fahren müßen eine Ausnahmegenemigung von Regierungpräsitenten haben. Was zu jeder Zeit wiederrufen werden kann. Bei den 180er müßen die Halter von ihrem momentanen Wert des Fahrzeuges 10 oder 20% investieren um das Fahrzeug so umzubauen das ein Größeres paßt. Sind die Umrüstkosten höher muß Fatter Staat die Umrüstung bezahlen. Aber nur dann, wenn auf Grund der Zahlen Buchstabenkombination kein Kennzeichen möglich ist. Z.B. bei LM war es früher machbar ein 180er zu bekommen. Bei den neuen größeren Plaketten und den breiteren blauen Eurofläche, wäre es nicht mehr möglich. Wenn die Zulassungstelle es nicht bezahlt, weil die Umrüstkosten mit anderen Auspuff 1000Eur. kostet und die Maschine nur 1200Eur. müßen die sich gedanken um Schmalschrift oder Umrüstung machen. Habe dazumal die Zeitschrift Motorrad mitgenommen in dennen den Ihre Bestimmungen standen und es war machbar. Bin ein 180er gefahren. So jetzt viel Spaß beim lesen der StVZO.
Gruß Jockel
ein 180-260 oder 280mm beites Kennzeichen mit der höhe von 200mm sind absulut legal. Ein 125er Kennzeichen was zum Teil auch Amischlitten fahren müßen eine Ausnahmegenemigung von Regierungpräsitenten haben. Was zu jeder Zeit wiederrufen werden kann. Bei den 180er müßen die Halter von ihrem momentanen Wert des Fahrzeuges 10 oder 20% investieren um das Fahrzeug so umzubauen das ein Größeres paßt. Sind die Umrüstkosten höher muß Fatter Staat die Umrüstung bezahlen. Aber nur dann, wenn auf Grund der Zahlen Buchstabenkombination kein Kennzeichen möglich ist. Z.B. bei LM war es früher machbar ein 180er zu bekommen. Bei den neuen größeren Plaketten und den breiteren blauen Eurofläche, wäre es nicht mehr möglich. Wenn die Zulassungstelle es nicht bezahlt, weil die Umrüstkosten mit anderen Auspuff 1000Eur. kostet und die Maschine nur 1200Eur. müßen die sich gedanken um Schmalschrift oder Umrüstung machen. Habe dazumal die Zeitschrift Motorrad mitgenommen in dennen den Ihre Bestimmungen standen und es war machbar. Bin ein 180er gefahren. So jetzt viel Spaß beim lesen der StVZO.
Gruß Jockel
Wer später bremst hat mehr vom Gas!!!