Hallo,
ich bin zur Zeit etwas verwirrt. Ich hab mich hier im Forum und auch auf anderen Seiten im Web versucht zu informieren was die Drosselung von den Huskys angeht ! Bin aber auf keinen grünen Ast gekommen ...
Wie ist das bei den beiden Modellen :
- auf wieviel kw lassen sie sich drosseln also legal mit A beschränkt fahren?
- ist die komplett offene Leistung überhaupt eintragbar und auch legal fahrbar?
Man hört überall andere Angaben was die Leistung und Eintragung betrifft ! Ich möchte mein neues Motorrad 2 JAhre gedrosselt fahren wenn es geht natürlich mit 34 ps wie es erlaubt ist ! Möchte es abert logischerweise mit 20 komplett offen fahren... Bitte um antworten danke !
Brauch KLarheit in Sachen Drosseln von 450er bzw 510er !
Moderator: Moderatoren
Brauch KLarheit in Sachen Drosseln von 450er bzw 510er !
WER ANDERE IN DER KURVE BRÄT FÄHRT MEIST EIN 2T HEIZGERÄT !!!
- HuskyChris
- HVA-Driftkönig
- Beiträge: 974
- Registriert: 20.07.05 - 17:51
Sind beide mit Gasanschlag drosselbar... meine 450er ist auf 20 kw eingetragen (da es zusätzlich zu der Maximalleistung von 34 PS bei A aufs Leistungsgewicht angkommt - so 6,25 Kilo pro PS oder so)
Dies kannst du mit 20 dann wieder rausbauen und offen fahren wenns möglich ist.
Offene Leistung ist bei den Modellen bis 2005 leicht möglich, da die Huskys bis da eh alle noch offen zugelassen waren, da sie noch im Rahmen der Abgaswerte lagen. 2006 gabs da denk ich mal irgendein Dokument, welches die offene Eintragung möglich machte-dies hat aber auch nicht jeder TÜV angenommen.
Dies kannst du mit 20 dann wieder rausbauen und offen fahren wenns möglich ist.
Offene Leistung ist bei den Modellen bis 2005 leicht möglich, da die Huskys bis da eh alle noch offen zugelassen waren, da sie noch im Rahmen der Abgaswerte lagen. 2006 gabs da denk ich mal irgendein Dokument, welches die offene Eintragung möglich machte-dies hat aber auch nicht jeder TÜV angenommen.
[img]http://img364.imageshack.us/img364/3715/huskychrissigaz5.jpg[/img]