Strafe für shin yo Spiegel

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h4mst3r
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Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von h4mst3r »

Guten Tag,

meine 701 (bj 2020) ist bisher komplett legal mit zugelassenem Sportauspuff und der auch noch vorhanden Schweisnaht am Db killer, Kennzeichenhalter mit e-nummer etc. und bisher habe ich eigl auch Wert darauf gelegt, dass im Falle einer Kontrolle ich ganz entspannt bleiben kann.

Nun wollte ich die Spiegel ändern, habe jedoch feststellen müssen das die Shin Yo Spiegel, wenn man sie klassisch anbringt, leider nicht Legal sind, kein Mindestabstand und glaub der Winkel passt auch nicht.

Meine Frage ist ob jemand weiß welche Strafe dafür drohen und ob es sich lohnt dieses Risiko einzugehen? Da wie gesagt der Rest des Motorrads legal ist, wäre dass dann sozusagen das einzige was man mir ankreiden könnte im Falle einer Kontrolle

Danke sehr
Urmel 701
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von Urmel 701 »

Scheint günstig zu sein:

Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO

356000 Sie führten das Fahrzeug, dessen Rückspiegel fehlte/nicht den Vorschriften entsprach. 15 €
h4mst3r
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von h4mst3r »

Ok das klingt ja nicht so schlimm. Hatte irgendwo gelesen das auch die Betriebserlaubnis dadurch erlischen kann, was dann natürlich teurer wird.

Vllt hat jemand Erfahrung mit den Spiegeln und ist selbst schon mal in eine Kontrolle gekommen und kann berichten :)
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Dual-Sport
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von Dual-Sport »

Wo gibts denn eine Vorschrift, die Abstand und Winkel der Spiegel vorschreibt?
Höre ich zum ersten Mal...
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Dual-Sport
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von Dual-Sport »

Intressant, das wusste ich nicht.
Ich denke, wenn man zugelassene (e-geprüfte) Spiegel so montiert, dass man auch was drin sehen kann ohne sich zu verrenken, wird sich niemand dafür interessieren.
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stoppelhoppser
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von stoppelhoppser »

Denk ich auch. Wenn es ein E-Zeichen hat, sind die Chancen gut, dass man mit einem freundlichen Hinweis auf Weiterreise geschickt wird.
h4mst3r
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von h4mst3r »

Dankeschön an alle Antworten :)
benzolkonium
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von benzolkonium »

Hallo,

so einfach ist es leider dann doch nicht.
Kommt man mit solchen Spiegeln in eine Kontrolle und der Abstand zwischen den Spiegeln passt nicht,
ist die Strafe sicherlich gering aber dennoch fordern einige Ordnungshüter das man noch an Ort und Stelle die Spiegel Umbaut.
Das geht natürlich nicht und dann untersagen Sie einem die Weiterfahrt oder man soll jemanden anrufen der einem die Original Spiegel bringt.
Da nützt das diskutieren dann in den seltensten Fällen etwas.
Habe ich selber bei einer gemeinsamen Tour mit anderen schon erlebt.

Meine persönliche Meinung ist eh, das die Dinger Müll sind. Sind doch nur Alibi- Spiegel in denen die Meisten während der Fahrt absolut gar nichts sehen bzw. beim nach unten Schauen das geschehen vor sich aus dem Blick verlieren. Optik hin oder her, die Spiegel haben an sich eine Daseinsberechtigung.

Gruß Benzol
h4mst3r
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von h4mst3r »

Danke für die Info. Kommt natürlich dann darauf an wie kulant die Polizisten sind.
Der Rest des Motorrads ist ja legal, deswegen wäre es schon sehr streng für Spiegel mit E-Nummer die Weiterfahrt zu untersagen, aber wenn doch ist es auch ok, dann bringt mir die Spiegel wer vorbei.

Ich habe mir jetz die Shin Yo Spiegel direkt mit Adapter für die 701 gekauft, sodass ich im Notfall die Spiegel schnell zurückbauen kann.

Sollte die Sicht wirklich sehr schlecht sein, werde ich Sie vllt auch wieder zurückschicken. Ich kann ja nochmal berichten wenn Sie da sind.
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williMeier
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von williMeier »

moin männers

zu spiegel & bullen kann ich ne geschichte erzählen:

es begab sich vor ~10 jahren eine polizeikontrolle in rotenburg an der fulda. das volle programm. mit aktenordner. schlußendlich vorführung der zugelassenen spiegel bei der nächsten polizeidienststelle. sog. mängelkarte. null euros...
mfg frank
[size=50][url=http://www.alphabetisierung.de/kampagne/awards.html]Wäre für mein nähsten projeckt interresant und zu empfählen.[/url][/size]
h4mst3r
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von h4mst3r »

Danke für die Geschichte :D

Wie es der Zufall wollte, kam ich direkt mit den neuen Spiegeln in eine Kontrolle.

Der Polizist schien sich jedoch für diese Spiegel nicht zu interessieren, die einzige Frage war, ob die Blinker (Original) auch original sind, was sie natürlich waren.

Schlussendlich durfte ich nach paar Minuten ganz normal weiter fahren, ohne Mängelkarte oder Bußgeld.
(Mein Eindruck war jedoch, das der Polizist nicht gerade viel Ahnung hatte)
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S McHusky
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von S McHusky »

h4mst3r hat geschrieben: 21.03.21 - 15:53 Meine Frage ist ob jemand weiß welche Strafe dafür drohen
Stilllegung und je nach Land, Strafzahlungen in unterschiedlicher Höhe und Beschlagnahme vor Ort. Anwaltskosten uvm., um die beschlagnahmte Karre aus dem "Dreck" zu ziehen (z. Bsp. aus Italien) wieder nach Hause zu bringen.
h4mst3r hat geschrieben: 21.03.21 - 15:53 ob es sich lohnt dieses Risiko einzugehen?
Ja! Es lohnt sich! Aber nur für die, die Zeit, Geld und Nerven verlieren wollen und für das Staatssäckel des betreffenden Landes. Im Schnäppchenland Deutschland, kommst du vielleicht glimpflich davon und lässt weniger Zeit, Geld und Nerven.
Für die Auslösung und Rückholung, eines beschlagnahmten Bikes aus Italien darfst du vor Abfahrt mit deinem illegalen Bike eine 4 stellige Summe einkalkulieren. Damit du später nicht, mit der Floskel: "... hinterher ist man immer schlauer" argumentierst. Das triff aber meist für die zu, Welche sich vorher nicht mit dem Thema vertraut gemacht haben. Zeit und Nerven kommen oben drauf.
Dazu reicht auch ein überschrittener Kennzeichenwinkel. Man kann natürlich auch seine gesetzeskonformen Spiegel, nicht gesetzeskonform montieren oder sich den Urlaub, durch andere Gesetzesversöße versauen. Jeder wie er mag.
... wer auf Urlaubstour nicht allein unterwegs ist, sollte im Hinterkopf haben, das sein nicht gesetzeskonformes Bike auch anderen Tourteilnehmern "ungelegen kommen könnte" und der ganzen Truppe, den Urlaub vermiesen könnte.
Gruß S McHusky

Ich bin total vernudelt. 1 x Spaghetti a la Varese Bitte.
h4mst3r
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von h4mst3r »

S McHusky hat geschrieben: 23.06.21 - 18:38
h4mst3r hat geschrieben: 21.03.21 - 15:53 Meine Frage ist ob jemand weiß welche Strafe dafür drohen
Stilllegung und je nach Land, Strafzahlungen in unterschiedlicher Höhe und Beschlagnahme vor Ort. Anwaltskosten uvm., um die beschlagnahmte Karre aus dem "Dreck" zu ziehen (z. Bsp. aus Italien) wieder nach Hause zu bringen.
h4mst3r hat geschrieben: 21.03.21 - 15:53 ob es sich lohnt dieses Risiko einzugehen?
Ja! Es lohnt sich! Aber nur für die, die Zeit, Geld und Nerven verlieren wollen und für das Staatssäckel des betreffenden Landes. Im Schnäppchenland Deutschland, kommst du vielleicht glimpflich davon und lässt weniger Zeit, Geld und Nerven.
Für die Auslösung und Rückholung, eines beschlagnahmten Bikes aus Italien darfst du vor Abfahrt mit deinem illegalen Bike eine 4 stellige Summe einkalkulieren. Damit du später nicht, mit der Floskel: "... hinterher ist man immer schlauer" argumentierst. Das triff aber meist für die zu, Welche sich vorher nicht mit dem Thema vertraut gemacht haben. Zeit und Nerven kommen oben drauf.
Dazu reicht auch ein überschrittener Kennzeichenwinkel. Man kann natürlich auch seine gesetzeskonformen Spiegel, nicht gesetzeskonform montieren oder sich den Urlaub, durch andere Gesetzesversöße versauen. Jeder wie er mag.
... wer auf Urlaubstour nicht allein unterwegs ist, sollte im Hinterkopf haben, das sein nicht gesetzeskonformes Bike auch anderen Tourteilnehmern "ungelegen kommen könnte" und der ganzen Truppe, den Urlaub vermiesen könnte.
Danke für die ausführliche Antwort, werde ich auf jedenfall beachten, falls ich mal im Ausland damit unterwegs bin.
Liebe Grüße
Anthony
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von Anthony »

Hatte auch jahrelang die Shin-Yo Spiegel dran. Als ich dann aber von einigen Usern gelesen hatte, dass ihnen die Weiterfahrt aufgrund der Spiegel untersagt wurde, habe ich schweren Herzen auf Highsider Lenkerendenspiegel umgebaut. Ist optisch nicht die erste Wahl, aber zumindest legal.

Prinzipiell achte ich auch darauf, dass meine 701 legal ist. Habe deswegen schon meinen offenen Luftfilterkastendeckel wieder ausgebaut, die 701 auf 1-Personen-Betrieb umtragen lassen, da ich die hinteren Fussrasten abgeschraubt habe und lasse sogar die hässlichen Gabelreflektoren dran.

Zum Thema zugelassener Sportauspuff. Habe eine zugelassene LeoVince Komplettanlage drunter. Mir wurde jedoch gesagt, dass diese trotz Zulassung zu laut sei und bei einer Messung eine Stilllegung droht. Weiterhin hat mein Mechaniker mal versucht, den dB-Killer zu entfernen, weshalb auch die Schweißnaht an der Schraube nun dahin ist. Ist schon echt schwer mit der Legalität.
MagicMarc
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von MagicMarc »

Anthony hat geschrieben: 09.03.22 - 15:22 Mir wurde jedoch gesagt, dass diese trotz Zulassung zu laut sei und bei einer Messung eine Stilllegung droht. Weiterhin hat mein Mechaniker mal versucht, den dB-Killer zu entfernen, weshalb auch die Schweißnaht an der Schraube nun dahin ist.
Ich glaube, das ist eher ein Problem, als die Spiegel. So vom Gefühl her würde ich sagen, dass da jeder Polizist misstrauisch wird,
gerade wenn die Anlage trotz Zulassung zu laut ist. Da geht doch, nachvollziehbarerweise, jeder davon aus, dass der dB-Killer bearbeitet wurde,
das kann dann auch zur Sicherstellung führen, soweit ich weiß.
Was hatte der Mechaniker denn vor, wenn ich fragen darf? :D

Ähnliches habe ich von einem Bekannten auch zu seiner 690 gehört, Leo ist zwar zugelassen, liegt aber bei einer Messung trotzdem drüber.

Ich persönlich fahre soweit legal, der Remus dürfte eigentlich nicht zu laut sein,
außer die Geschichte mit den Shin-Yo-Spiegeln, komme halt auf 36 statt 56cm Abstand.
Da hoffe ich aber dann tatsächlich ein bisschen auf guten Willen bei der Rennleitung :massa:
Tomtw
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von Tomtw »

Hallo zusammen,
ein Kollege ist so gefahren in Landkreis Rosenheim. Die Rennleitung hat ihn rausgezogen, und er durfte so lange nicht weiterfahren bis er umgebaut hatte vor Ort.
Gruß Tom
Aus Bayreuth __FE 450 /18 Sumo
701/ 21Supermoto
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Nixblick
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von Nixblick »

Na da bin ich ja mal gespannt. Habe mir den Euro 5 von Arrow draufgeschraubt und finde, dass der schon kräftig ausatmen darf. Ich werde sehen ob sich da mal jemand von der Rennleitung beschwert :-)
Anthony
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Re: Strafe für shin yo Spiegel

Beitrag von Anthony »

MagicMarc hat geschrieben: 17.03.22 - 11:45
Anthony hat geschrieben: 09.03.22 - 15:22 Mir wurde jedoch gesagt, dass diese trotz Zulassung zu laut sei und bei einer Messung eine Stilllegung droht. Weiterhin hat mein Mechaniker mal versucht, den dB-Killer zu entfernen, weshalb auch die Schweißnaht an der Schraube nun dahin ist.

Was hatte der Mechaniker denn vor, wenn ich fragen darf? :D

Als ich mal zum Reifenwechsel bei meinem Kumpel in der Werkstatt war, wollte ich den dB-Killer mal rausnehmen, nur aus Neugier wie es dann klingt. Leider saß der zu fest und ich habe die Sache sehr schnell aufgegeben. In meiner Abwesenheit hat mein Kumpel dann versucht, dass Ding mit etwas mehr Gewalt zu entfernen. Dabei hat sich dann wohl die Schweißnaht verabschiedet. Rausbekommen hat er das Ding dennoch nicht, aber die Schweißnaht ist zumindest weg.
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