Unbedenklichkeitsbescheinigung Heidenau K60 Scout

Für die ganzen 2-und 4-Takt Offroad-Modelle von 1988-2013 mit den schwarzen Würfeln auf den Reifen.

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mambach
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Unbedenklichkeitsbescheinigung Heidenau K60 Scout

Beitrag von mambach »

Hallo,
hat jemand eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Heidenau K60 Scout 140/80-18 für die TE610 (pdf oder Link). Auf der Homepage von Heidenau finde ich keinen download-Bereich und warte bislang vergeblich auf eine Rückmeldung.
Besten Dank vorab und viele Grüße
Steff
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Dual-Sport
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Heidenau K60 Scout

Beitrag von Dual-Sport »

Wozu? Die 610er haben doch gar keine Fabrikatsbindung.
Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren zur Fabrikatsbindung steht immer drin, auch wenn keine Bindung besteht.

Bei Anfrage an das KBA bekommt man diese Antwort:

Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen ist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“. Dieser Eintrag soll den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.

Sollten Sie dennoch auf die Herausnahme diese Satzes hinsichtlich der Reifenfabrikatsbindung bestehen, müsste die Zulassungsbehörde die Ausführung in der ZB I (Nr. 2.2, 4. bis 8. Stelle) Ihres Fahrzeugs ausnullen. Ist dies geschehen, kann der Satz „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ herausgenommen werden. Das Herausnehmen der Ausführungsschlüsselnummer hat jedoch zur Folge, dass bei einer zukünftigen Wiederanmeldung höhere Gebühren anfallen.

Mit freundlichem Gruß
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stoppelhoppser
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Heidenau K60 Scout

Beitrag von stoppelhoppser »

Ich halt das mit den Freigaben auch für unnütz. Aber schreib doch Heidenau einfach mal eine Mail, die haben sowas meistens irgendwo in einem Aktenschrank rumliegen. Und wenn nicht, schreiben die manchmal auch einfach eine neue, weil sie's dürfen.
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Schmalzi
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Heidenau K60 Scout

Beitrag von Schmalzi »

Dual-Sport hat geschrieben: 08.06.20 - 20:48 Wozu? Die 610er haben doch gar keine Fabrikatsbindung.
Der Eintrag in den Fahrzeugpapieren zur Fabrikatsbindung steht immer drin, auch wenn keine Bindung besteht.
Wo steht das es keine Bindung gibt?


Mein aktuelles Problem (oder auch nicht):
In meinen Papieren der 1994 TE610 steht die Bindung. Sollte damit für Enduro Reifen gelten.
Auf den Bock kommen aber 3,5 und 4,25 Behr Supermoto Felgen mit Gutachten und Contimotion Bereifung.

Was wird mich bei der Abnahme / HU erwarten?

Grüße
Huskyschrauber
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Heidenau K60 Scout

Beitrag von Huskyschrauber »

Damusst zu zuerst mal deine Räder eintragen lassen. Dann trägt er auch eine Reifengröße ein. Eine Fabrikatsbindung wirds auch dann nicht geben.
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Dual-Sport
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Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Heidenau K60 Scout

Beitrag von Dual-Sport »

Wenn du wirklich eine Fabrikatsbindung hast, steht in den Papieren:
"Nur Reifen Dunlop xy oder Michelin xy", oder so.

Der Spruch mit "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", steht immer in den neuen Papieren drin.
Im alten Fahrzeugbrief/-schein stand das nicht drin.
Der zusätzliche Witz dabei ist ja, dass die Dinos damals gar keine allgemeine Betriebserlaubnis hatten, sondern per Einzelabnahme zugelassen wurden.

In meinem vorherigen Beitrag steht doch ausführlich, was das KBA dazu sagt.
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