TÜV und seine Vorgehensweise....

Hier könnt ihr euch über rechtliche Dinge austauschen, denkt bitte daran, dass fast alle User auf diesem Gebiet keine Profis sind!

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Jockel
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Re: TÜV und seine Vorgehensweise....

Beitrag von Jockel »

dr.-hasenbein hat geschrieben: wenn ich hier immer lese, hat einer ne ABE für "XY" ? ich soll die meinem Tüvér vorlegen damit er das eintragen kann, sonst gehts nicht... boar zum Kotzen !!! die Affen haben selber ALLE Möglichkeiten sich diese Daten zu besorgen, teilweise auf gutem alten Papier oder über zentrale Datenabfragen (zur not übers deutsche KBA) dafür können Sie dann zum Gutachten eine Datenbeschaffungspauschale berechnen. Aber nee... das heißt ja Arbeit... also dem kunden sagen ER solls sich besorgen und abwimmeln...

Du kannst nicht so einfach mal ein Gutachten aus der KBA Datenbank ziehen, wenn Du keine KBA Nr. hast. Da müßte mann alle Gutachten lesen um zu schauen welches für dich zutrifft. Und das kann mann von keinem erwarten.



Faule Hunde Punkt 1 !

Dazu kommt das die alle studiert haben was Sie machen, trotzdem "null" Verantwortung dafür übernehmen wollen...

Die können keine Verantwortung übernehmen, da sie keine Verantwortung tragen dürfen. Wenn kein Gutachten vorliegt, müßen sie zu mindest in Hessen mit Stempelentzung rechnen.

Beispiel1: du fährst mit nem Stinknormalen Auto zum Tüv, kleine Mängel = Tüv bestanden, aufm Prüfbericht wird der Kilometerstand zurückgeschrieben, weiß ich 1000km oder 2000... wenn irgendwas ist nach dem bestandenen Tüv, Polizeikontrolle, weiß ich... sagt der Prüfer: nee, wir der bei mir war war alles i.O. guck ma der ist ja auch schon wieder 2000km gefahren...

Ganz so einfach ist es nicht, aber mann muß berücksichtigen das der TüV immer eine Momentane Bestandsaufnahme ist. Wenn Du als Burn out Weltmeister unterwegs bist, kann der TüV auch nicht dazu.

Beispiel2: Einzelabnahmen nach Paragraph §21 STVZO
Ich hab damals nen Polo 86c Coupe Bj. 92 gefahren, hatte breitere Felgen und ein kleineres Lenkrad... es gibt hier keine gesetzlich festgeschriebene verordnung zur Lenkradgröße ! trotzdem kriegst du heute fast nirgends ein 30er Sportlenkrad zusammen mit breiten Felgen eingetragen... Warum ??? Jeder 21er Tüver darf dir das Eintragen (das technisch alles i.o. ist setz ich jetzt mal voraus !) macht aber keiner weil sie für diese Eintragung nicht die Verantwortung übernehmen wollen. (ich hatte ein 28er Lenkrad zusammen mit 195/45/R15 eingetragen... musste dafür aber ~340km zum einem Tüver fahren... einer der seltenen der seine Arbeit einfach ernst genommen hat...

Habe da mittlerweile in einem anderen Bundesland ein TüVler der zum glück nach dem Technischen Stand geht. Aber manche haben da auch Vorstellungen was alles eingetragen werden soll. Dein Auspuffanlge müßte auf Geräuschs und Abgasnorm geprüft werden, nur das willste nicht bezahlen.

dann hatte ich eine Selbstgebaute Side-Pipe Edelstahl Auspuffanlage, mit G.Kat und 2 Schalldämpfern... wieder der Tüver oben: "Au cool... mensch ist die toll verarbeitet, da können sich viele Hersteller was von abschneiden..." Zack eingetragen. no Probs !

"die strahlt ja die Auspuffgase direkt auf den Hinterreifen", Ich: "ja, aber 1. der dreht sich ja, und 2. kommt da geschätzt 100 mal mehr Fahrtwind an !" und im Stand kommt nur laue Luft raus"

Er war davon nicht zu überzeugen...

Die arbeiten in D alle nach StVZO haben alle das gleiche Studiert, aber variieren in Ihrer Arbeit wie´s Wetter :evil:

Wenn doch was passiert, halten die den Arsch hin nicht DU.

Möchte mit meinen oben gennannten Antworten die Vollfosten nicht in Schutrz nehmen. Ein gewisser Spielraum sollten sie schon haben. Nur mann sollte nicht vergessen, das die die jenigen sind die dafür gerade stehen müßen. Ist genauso wenn Du mit einem Brief und der gewünschten Eintragung kommst. Hat der Vorgänger ein Fehler gemacht und Du den übernimmst, kannste nicht sagen das war ja mal eingetragen. Du unterschreibst dann für die Richtigkeit DEINER Arbeit.
Und ich habe wie oft erlebt, das ein TüV Prüfer seine Stempel abgegeben hat. Nicht weil er schei sse gebaut hat, sondern weil er so viele Autos geprüft hat, die er in der Zeit nicht schaffen sollte. Hat genaue Zeiten wie lange er dafür brauchen muß. Haste zu viel biste drann. Und da ist keine Nachgewiesener Fehler am Auto oder Kfz. gewesen.



LG Jockel
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Heretic
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Beitrag von Heretic »

jo so hats der tüver bei uns im autohaus auch gemacht. alle 15 zulassung und kilometerstand ins büro. drucker angeschmissen und fertig. danach hat er feierabend gemacht :lol:
unklar
Jockel
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Beitrag von Jockel »

Heretic hat geschrieben:jo so hats der tüver bei uns im autohaus auch gemacht. alle 15 zulassung und kilometerstand ins büro. drucker angeschmissen und fertig. danach hat er feierabend gemacht :lol:


Hi,
das wird nur bei Werkstätten so gehandharbt. Da er sich drauf verlassen kann, das die Fahrzeuge mit sachkundigen Personal durchgeschaut wurde. Eine Werkstatt hat schließlich ein großes Interesse Geld zu verdiehnen. Ausserdem wird mit dem Werkstattmeister Rücksprache gehalten was an dem einzelnen Fahrzeug drann ist. Bei Privatkunden bei denen das Fahrzeug nicht von einem sachkundigen Personal durchgeschaut wurde, würde er das nicht so machen.



Gruß Jockel
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sespri
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Beitrag von sespri »

WhiteSM630 hat geschrieben:
Felgen: Fahrzeug Geomtrie stimmt nicht mehr.

Digatal Tacho: Muss von irgend einem Verein geprüft werden in Zusammenhang mit dem Moped und den kleineren Felgen. Da der Tacho neu ist Stimmt der Kilometernachweis nicht mehr.
Reifen: Michelin Pilote Power, gibt keine Freigabe für XT.
Auspuff: Leo X3 Pott, Leistungsmessung muss durchgeführt da Leistungssteigerung in Verbindung mit der eingetragenen 25 KW drossel.
Austauschfeder: Überhaupt nicht zulässig mit originalem Federbein.

LED Rücklicht: Blendet weil zu hoch, duch die Austauschfeder.
Gabelstabi: Würde er eintragen, was aber völlig Sinnfrei wäre.


Lg

Mit anderen Worten, wenn der Dekra-Mensch die Mängelliste aufgestellt und der Tüv-Mann seinen Segen gegeben hätte, wäre der Dekra-Mensch der Arsch gewesen....

Fakt ist doch, dass die Tüv-Mängelliste ja einen Grund hatte. Ich nehme doch schwer an, dass man Fragen darf, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage die Beanstandung ausgestellt wurde. Und kommt mir nicht mit Abhängigkeitsverhältnissen - sagst ja selber, dass Du es über deinen Händler und Dekra abgewickelt hast. Somit habt ihr die Wahl wo und bei wem ihr die Prüfung durchführen wollt... ;-)

Zweiter Fakt ist doch auch, dass der Dekra-Mensch ein Gefälligkeitsgutachten ausgestellt hat - kann ja nicht sein, dass das gleiche Mopped dermassen unterschiedlich beurteilt wird, die Gesetzesgrundlage müsste/sollte ja die Gleiche sein...
Ist ja ok wenn man sich einen kleinen Vorteil verschaffen kann, würde ich auch machen, ohne Frage...
Wenn aber euer Bundespräsident Wulff sich bei einem Freund einen etwas günstigeres Darlehen für einen Hausbau organisiert, geht das Geschrei los....
Darum habe ich diesen Vergleich reingestellt - Geschrei wenn`s zum eigenen Nachteil gereicht, beschwichtigendes Abwiegeln wenn man einen Vorteil daraus ziehen kann.... 8-) ;-)

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Beitrag von WhiteSM630 »

sespri hat geschrieben:
WhiteSM630 hat geschrieben:
Felgen: Fahrzeug Geomtrie stimmt nicht mehr.

Digatal Tacho: Muss von irgend einem Verein geprüft werden in Zusammenhang mit dem Moped und den kleineren Felgen. Da der Tacho neu ist Stimmt der Kilometernachweis nicht mehr.
Reifen: Michelin Pilote Power, gibt keine Freigabe für XT.
Auspuff: Leo X3 Pott, Leistungsmessung muss durchgeführt da Leistungssteigerung in Verbindung mit der eingetragenen 25 KW drossel.
Austauschfeder: Überhaupt nicht zulässig mit originalem Federbein.

LED Rücklicht: Blendet weil zu hoch, duch die Austauschfeder.
Gabelstabi: Würde er eintragen, was aber völlig Sinnfrei wäre.


Lg

Mit anderen Worten, wenn der Dekra-Mensch die Mängelliste aufgestellt und der Tüv-Mann seinen Segen gegeben hätte, wäre der Dekra-Mensch der Arsch gewesen....

Fakt ist doch, dass die Tüv-Mängelliste ja einen Grund hatte. Ich nehme doch schwer an, dass man Fragen darf, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage die Beanstandung ausgestellt wurde. Und kommt mir nicht mit Abhängigkeitsverhältnissen - sagst ja selber, dass Du es über deinen Händler und Dekra abgewickelt hast. Somit habt ihr die Wahl wo und bei wem ihr die Prüfung durchführen wollt... ;-)

Zweiter Fakt ist doch auch, dass der Dekra-Mensch ein Gefälligkeitsgutachten ausgestellt hat - kann ja nicht sein, dass das gleiche Mopped dermassen unterschiedlich beurteilt wird, die Gesetzesgrundlage müsste/sollte ja die Gleiche sein...


Darum habe ich diesen Vergleich reingestellt - Geschrei wenn`s zum eigenen Nachteil gereicht, beschwichtigendes Abwiegeln wenn man einen Vorteil daraus ziehen kann.... 8-) ;-)

Sespri



Ich habe keine Ahnung warum er beim Tüv so unkompetent/unfreundlich war. Es ist ja für alles ein Gutachten dagewesen. Und genau so habe ich den Bock halt zun Händler gebacht..
Ich weiß ja jetzt wo ich hinfahren muss.. :)

Lg Carsten
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dr.-hasenbein
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Re: TÜV und seine Vorgehensweise....

Beitrag von dr.-hasenbein »

Jockel hat geschrieben:
dr.-hasenbein hat geschrieben: wenn ich hier immer lese, hat einer ne ABE für "XY" ? ich soll die meinem Tüvér vorlegen damit er das eintragen kann, sonst gehts nicht... boar zum Kotzen !!! die Affen haben selber ALLE Möglichkeiten sich diese Daten zu besorgen, teilweise auf gutem alten Papier oder über zentrale Datenabfragen (zur not übers deutsche KBA) dafür können Sie dann zum Gutachten eine Datenbeschaffungspauschale berechnen. Aber nee... das heißt ja Arbeit... also dem kunden sagen ER solls sich besorgen und abwimmeln...

Du kannst nicht so einfach mal ein Gutachten aus der KBA Datenbank ziehen, wenn Du keine KBA Nr. hast. Da müßte mann alle Gutachten lesen um zu schauen welches für dich zutrifft. Und das kann mann von keinem erwarten.


:lol: wenn der´s nicht kann, wie soll ich´s Ihm denn besorgen ? klar kann er :!: Ich hab mal auf nem alten VW alte Sportstahlfelgen von Opel gefahren, Serien Teile von MantaA oder so... wo soll ICH das Gutachten dafür herbekommen ? MEIN tüv mensch hat dazu 10min am Telefon gebraucht, er wusste nur Hersteller "AT" und keine nummer ! bezahlen musste ich für diesen Service 10DM ! also sollen Sie nicht immer verzählen "kann ich nicht, geht nicht, nein und etz..." !!!


Faule Hunde Punkt 1 !

Dazu kommt das die alle studiert haben was Sie machen, trotzdem "null" Verantwortung dafür übernehmen wollen...

Die können keine Verantwortung übernehmen, da sie keine Verantwortung tragen dürfen. Wenn kein Gutachten vorliegt, müßen sie zu mindest in Hessen mit Stempelentzung rechnen.

DIE SIND DOCH DAFÜR DA DIE GUTACHTEN ZU SCHREIBEN !!! das Gleiche hat doch der auf dessen Gutachten Sie sich so gerne beziehen wollen auch nur gemacht ! Stell dir vor dein Hausarchitekt sagt dir, nee, sowas gibts noch nicht, kann ich dir nicht machen, bring mir das alles mal schön von nem anderen, und zahl mich trotzdem :lol: ...macht halt arbeit... :roll:

Beispiel1: du fährst mit nem Stinknormalen Auto zum Tüv, kleine Mängel = Tüv bestanden, aufm Prüfbericht wird der Kilometerstand zurückgeschrieben, weiß ich 1000km oder 2000... wenn irgendwas ist nach dem bestandenen Tüv, Polizeikontrolle, weiß ich... sagt der Prüfer: nee, wir der bei mir war war alles i.O. guck ma der ist ja auch schon wieder 2000km gefahren...

Ganz so einfach ist es nicht, aber mann muß berücksichtigen das der TüV immer eine Momentane Bestandsaufnahme ist. Wenn Du als Burn out Weltmeister unterwegs bist, kann der TüV auch nicht dazu.


Richtig :!:


Beispiel2: Einzelabnahmen nach Paragraph §21 STVZO
Ich hab damals nen Polo 86c Coupe Bj. 92 gefahren, hatte breitere Felgen und ein kleineres Lenkrad... es gibt hier keine gesetzlich festgeschriebene verordnung zur Lenkradgröße ! trotzdem kriegst du heute fast nirgends ein 30er Sportlenkrad zusammen mit breiten Felgen eingetragen... Warum ??? Jeder 21er Tüver darf dir das Eintragen (das technisch alles i.o. ist setz ich jetzt mal voraus !) macht aber keiner weil sie für diese Eintragung nicht die Verantwortung übernehmen wollen. (ich hatte ein 28er Lenkrad zusammen mit 195/45/R15 eingetragen... musste dafür aber ~340km zum einem Tüver fahren... einer der seltenen der seine Arbeit einfach ernst genommen hat...

Habe da mittlerweile in einem anderen Bundesland ein TüVler der zum glück nach dem Technischen Stand geht. Aber manche haben da auch Vorstellungen was alles eingetragen werden soll. Deine Auspuffanlge müßte auf Geräuschs und Abgasnorm geprüft werden, nur das willste nicht bezahlen.

Blödsinn eben ! mein Polo hatte G-Kat und Euro 1, was soll sich denn da bitte noch verschlechtern ? schlechter geht ja gar nicht, ausser ich bau den Kat eben raus, aber das wollte ja keiner. Bei nem Auto mit Euro 4 oder so seh ich das ja ein... Fahr und Standgeräusch wurde gemessen, und für nicht lauter als original befunden :!:


dann hatte ich eine Selbstgebaute Side-Pipe Edelstahl Auspuffanlage, mit G.Kat und 2 Schalldämpfern... wieder der Tüver oben: "Au cool... mensch ist die toll verarbeitet, da können sich viele Hersteller was von abschneiden..." Zack eingetragen. no Probs !

"die strahlt ja die Auspuffgase direkt auf den Hinterreifen", Ich: "ja, aber 1. der dreht sich ja, und 2. kommt da geschätzt 100 mal mehr Fahrtwind an !" und im Stand kommt nur laue Luft raus"

Er war davon nicht zu überzeugen...

Die arbeiten in D alle nach StVZO haben alle das gleiche Studiert, aber variieren in Ihrer Arbeit wie´s Wetter :evil:

Wenn doch was passiert, halten die den Arsch hin nicht DU.
Eben, und genau da liegt der Hund begraben ! Ich muss (als amtlich bestellter Gutachter für §21) auch mal Sachen nüchtern und technisch beurteilen können und für Ok begutachten können ohne IMMER und NUR pauschal alles abzulehnen. (damit meine ich natürlich NUR Dinge innerhalb der STVZO und keinen dummen tuning-mist !!!)


Möchte mit meinen oben gennannten Antworten die Vollfosten nicht in Schutrz nehmen. Ein gewisser Spielraum sollten sie schon haben. Nur mann sollte nicht vergessen, das die die jenigen sind die dafür gerade stehen müßen. Ist genauso wenn Du mit einem Brief und der gewünschten Eintragung kommst. Hat der Vorgänger ein Fehler gemacht und Du den übernimmst, kannste nicht sagen das war ja mal eingetragen. Du unterschreibst dann für die Richtigkeit DEINER Arbeit.
Und ich habe wie oft erlebt, das ein TüV Prüfer seine Stempel abgegeben hat. Nicht weil er schei sse gebaut hat, sondern weil er so viele Autos geprüft hat, die er in der Zeit nicht schaffen sollte. Hat genaue Zeiten wie lange er dafür brauchen muß. Haste zu viel biste drann. Und da ist keine Nachgewiesener Fehler am Auto oder Kfz. gewesen.



LG Jockel
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Re: TÜV und seine Vorgehensweise....

Beitrag von Jockel »

dr.-hasenbein hat geschrieben:
Jockel hat geschrieben:
dr.-hase nbein hat geschrieben: wenn ich hier immer lese, hat einer ne ABE für "XY" ? ich soll die meinem Tüvér vorlegen damit er das eintragen kann, sonst gehts nicht... boar zum Kotzen !!! die Affen haben selber ALLE Möglichkeiten sich diese Daten zu besorgen, teilweise auf gutem alten Papier oder über zentrale Datenabfragen (zur not übers deutsche KBA) dafür können Sie dann zum Gutachten eine Datenbeschaffungspauschale berechnen. Aber nee... das heißt ja Arbeit... also dem kunden sagen ER solls sich besorgen und abwimmeln...

Du kannst nicht so einfach mal ein Gutachten aus der KBA Datenbank ziehen, wenn Du keine KBA Nr. hast. Da müßte mann alle Gutachten lesen um zu schauen welches für dich zutrifft. Und das kann mann von keinem erwarten.


:lol: wenn der´s nicht kann, wie soll ich´s Ihm denn besorgen ? klar kann er :!: Ich hab mal auf nem alten VW alte Sportstahlfelgen von Opel gefahren, Serien Teile von MantaA oder so... wo soll ICH das Gutachten dafür herbekommen ? MEIN tüv mensch hat dazu 10min am Telefon gebraucht, er wusste nur Hersteller "AT" und keine nummer ! bezahlen musste ich für diesen Service 10DM ! also sollen Sie nicht immer verzählen "kann ich nicht, geht nicht, nein und etz..." !!!

Das ist einfacher sich die Daten der Felgen eines fremden Herstellers zu besorgen, als ein Gutachten im gesammten KBA Nr. Wirwar zu finden.

Beispiel2: Einzelabnahmen nach Paragraph §21 STVZO
Ich hab damals nen Polo 86c Coupe Bj. 92 gefahren, hatte breitere Felgen und ein kleineres Lenkrad... es gibt hier keine gesetzlich festgeschriebene verordnung zur Lenkradgröße ! trotzdem kriegst du heute fast nirgends ein 30er Sportlenkrad zusammen mit breiten Felgen eingetragen... Warum ??? Jeder 21er Tüver darf dir das Eintragen (das technisch alles i.o. ist setz ich jetzt mal voraus !) macht aber keiner weil sie für diese Eintragung nicht die Verantwortung übernehmen wollen. (ich hatte ein 28er Lenkrad zusammen mit 195/45/R15 eingetragen... musste dafür aber ~340km zum einem Tüver fahren... einer der seltenen der seine Arbeit einfach ernst genommen hat...

Habe da mittlerweile in einem anderen Bundesland ein TüVler der zum glück nach dem Technischen Stand geht. Aber manche haben da auch Vorstellungen was alles eingetragen werden soll. Deine Auspuffanlge müßte auf Geräuschs und Abgasnorm geprüft werden, nur das willste nicht bezahlen.

Blödsinn eben ! mein Polo hatte G-Kat und Euro 1, was soll sich denn da bitte noch verschlechtern ? schlechter geht ja gar nicht, ausser ich bau den Kat eben raus, aber das wollte ja keiner. Bei nem Auto mit Euro 4 oder so seh ich das ja ein... Fahr und Standgeräusch wurde gemessen, und für nicht lauter als original befunden :!:

Ist ist Latte was Du für eine Abgasnorm hast, oder für eine DB Norm. ES MUSS GEPRÜFT WERDEN OB DEIN TECHNISCHER STAND SICH NICHT VERSCHLECHTERT. Und das geht nur über eine Abgas-/ DB- Prüfung.



LG Jockel

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Beitrag von dr.-hasenbein »

:lol: ja genau wohin sollte sich der Technische Stand denn verschlechtern ? "euro null" ?

Schlechter als Euro1 GEHT NICHT ! Und die Wirkungsweise vom Kat wird nicht beeinflusst.

Und eben genau SO siehts aus :idea:

Ausser man hat keinen Bock... Dann erzählt man dem Kunden einem vom Pferd und unendlichen Kosten und hofft das er abhaut und nicht wiederkommt...

Und das ist tatsächlich nur ein Beispiel ! Nach 10 Jahren (ich sach ma in der "Scene" ) kannst 'n buch darüber schreiben :roll:
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