Zulassungen/Eintragungen erklaert fuer einen Deppen

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Staubsauger
HVA-Neuling
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Zulassungen/Eintragungen erklaert fuer einen Deppen

Beitrag von Staubsauger »

Servus,

mein erster Post und gleich mal ein leidiges Thema aufgegriffen: Zulassungen von offener Leistung.

Ich bin totaaaal Noob was Motorraeder und den Umgang mit unseren Zulassungsbehoerden, TUeV und gruenem Aufpasspersonal angeht.
NATUERLICH habe ich bei diesem Thema die Suchfunktion benutzt, aber bei soviel Info bin ich mehr verwirrt als erleuchtet.

Ausgangspunkt: vielleicht kaufe ich mir eine TE250, so um Baujahr 05-07. Da ich keinen Haenger habe/haben moechte, will ich legal auf der Strasse unterwegs sein, aber mit mehr als 12PS (ist die TE250 original 12PS im Schein?) rumgurken will, wuerde ich gerne offene Leistung legal fahren. Nun kann man wohl, oder auch nicht, je nachdem welchem Post man glaubt, sich eine offene Leistung eintragen lassen. Das ist anscheinend abhaengig von Modell, Baujahr, Leistung und TUeV-Mensch. Wie laeuft das ganz praktisch ab? Ich hatte noch nie mit sowas zu tun.
Ich fahre zum TUeV und sage "Hallo Herr TUev, ich hab die Drossel ausgebaut". Wie ist die Drossel ueberhaupt realisiert? Ist das ein Ding im Auspuff oder am Gashebel, oder eine Softwaresache?
Ist das ueberhaupt offen zulassungsfaehig? Ich gehe jetzt von Werkszustand aus, bis auf die Drossel eben. Das Ding darf offen nicht zu laut sein, Abgase muessen stimmen und der Sicherheitsschnickschnack wie Spiegel, Hupe muessen auch dran sein. Haelt eine TE250 offen die Bedingungen ein?
Angenommen sie tut es: Woher weiss Herr TUeV dann wieviel PS das Ding offen hat? Misst der das vor Ort? Schaut der in nem magischen Buch nach? Woher kommen die Infos in dem magischn Buch? Stehen Huskys da ueberhaupt drin?
Wenn der jetzt sagt "Ok, hat jetzt offiziell mehr Leistung und du darfst damit fahren, hier ist dein TUeV Gutachten", bin ich dann fertig? Das muss doch noch in den Schein reingeschrieben werden. Macht der das oder muss ich mit einem Beleg von ihm zur Zulassungsstelle?
Wie ist das mit Tuningteilen wie Endtoepfen. Da gibt es doch diese offiziell zugelassenen mit diesen E-Symbolen drauf. Kann ich die einfach so anbauen oder muss ich damit dann auch wieder zum TUeV? Macht der dann nen Lautstaerketest oder schaut nur ob's ein E-Ding ist ohne weitere Pruefung?

Soviele Fragen, soviel Unwissen, erschreckend!

hab Fuehrerscheintechnisch keine Beschraenkungen, den Lappen seit >10 Jahren und aelter als 25 bin ich auch. Hatte nur nie ein Moped :oops:

Danke im Voraus
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DHX_77
Moderator
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Beitrag von DHX_77 »

...hust....na dann mach mal Deinem Namen alle Ehre und sauge die Forensuche leer, da wir das Thema schon einige male hatten....


Grüße.... ;-)
Staubsauger
HVA-Neuling
Beiträge: 2
Registriert: 21.09.11 - 15:53

Beitrag von Staubsauger »

DHX_77 hat geschrieben:...hust....na dann mach mal Deinem Namen alle Ehre und sauge die Forensuche leer, da wir das Thema schon einige male hatten....
Grml, ich hatte gehofft klargemacht zu haben, dass ich der SuFu durchaus maechtig bin, aber widerspruchliche Aussagen gefunden haben, sprich so schlau wie vorher bin.

Da waere z.B. http://www.husqvarna-forum.de/phpbb/vie ... hp?t=34707
Da heisst es 21kW bekommt man nie eingetragen. Dann meinte wohl der TUeV doch das geht schon, brauch man hal nen Wisch vom Hersteller, bei dem wiederum bezeifelt wird, dass es den jemals geben wird

Dann haben wir da http://www.husqvarna-forum.de/phpbb/vie ... hp?t=34501
wo man sich hier im Forum einen Wisch runterlaed wo drinsteht was man ausbauen muss damit das Ding wieviel PS hat. Du postest das ja oft. Fuer ne TE250 hab ich da aber nichts gefunden. Generell wird hier viel zu "alten" Dingern mit viel Hubraum gefragt, TE250 ist da kaum vorhanden. Habe noch keinen Eintrag mit einem definitiven "ja, kann man eintragen" oder "nein, haelt Abgas nicht ein (o.ae.) " gefunden.

frohe Weihnachten
FR4GGL3
HVA-Driftkönig
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Beitrag von FR4GGL3 »

Das Problem sind ja die Grenzwerte, die man nicht überschreiten darf:
- Abgas
- Lautstärke im Stand
- Lautstärke bei der Fahrt

Also hat der Hersteller nur das belegt, womit er o.g. Dinge einhalten kann. Wenn jetzt die größere Leistung technisch möglich ist, aber die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, gibts keine Bescheinigung vom Hersteller dazu. Und ohne sowas schauste beim TÜV recht alt aus.

Da habens die älteren Vergasermoppeten einfacher: damals waren die Auflagen nicht so streng und da besteht quasi "Bestandsschutz". Deshalb ist das auch oftmals vom Baujahr abhängig.

Das war jetzt aber allgemein gehalten und nicht speziell für die TE250.
ja, ich hab auch ein Husqvarna Fichtenmoped... :)
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