Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
Ich zahl keine...
Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
http://motorrad.wikia.com/wiki/KraftfahrzeugsteuerHuskyschrauber hat geschrieben:Geht ja auch nicht um die ccm sondern die Geschwindigkeit.... 125er sind doch jetzt auch steuerpflichtig, oder?
Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
Interessant, wie oft diese Märchen zur ABE immer und immer wieder in allen Foren diskutiert werden
Wer es genau wissen will, kann ja gern mal mit einer straßenzugelassenen Maschine in eine Kontrolle hier in Rostock fahren...Ihr würdet staunen
Wenn die ABE durch Manipulation erloschen ist, dann ist das Fahrzueg kein zugelassenes Fahrzeug mehr, da eine wesentliche Zulassungbedingung (nämlich die Homologationskompatibilität) wegfällt. Damit ist es auch NICHT versichert und ein Schadensfall wird NICHT von der Versicherung geregelt. In Ausnahmefällen reguliert die Haftpflicht, kann aber zu 100% in Regress gehen (es geht hier nicht um Fahrlässigkeit und die zugehörige Rgressbegrenzung!) und die Folgeschadensausgleiche samt und sonders ablehnen (das, was meist erst richtg teuer wird - Reha und Erwerbsausgleich z.B.). Es bestehen im Grundsatz erst mal nur ausschließlich direkte Schadenersatzansprüche gegen den Fahrer - und die sind UNBEGRENZT. Es ist dabei unerheblich, ob der veränderte Abschnitt am Fahrzeug unfallursächlich ist oder nicht, und das ist inzwischen nun mehrfach höchstrichterlich entschieden. Kann man also nachlesen...
Es gibt allerdings inzwischen ein paar Dinge, die früher mal ABE-relevant waren, es heute aber nicht mehr sind, und nur genau da liegt das Detail, bei dem man Glück haben könnte. das betrifft aber grundsätzlich keine für Dritte gefährlichen Baugruppen wie Rahmen, Lenkung, Bremse und Licht.
Was die Vermischung von Steuerstraftat, Fahren ohne Führerschein und die ABE-Fragen angeht, so ist es echt traurig, daß hier "Experten" in einer Suppe über Dinge diskutieren, die schon in den ersten Semestern des Jurastudiums in ganz verschiedenen Vorlesungen behandelt werden - warum wohl?
Da ich im direkten Umfeld einige Polizisten habe und selbst seit Jahren im Bereich Fahrzeugrestaurierung mit DEKRA & Co intensiv aktiv, kann ich Euch nur raten, das Glück nicht herauszufordern. Es wird nicht nur sinnlos teuer im Schadensfall, es wird auch sehr unangenehm, wenn es "nur" um erloschene ABE bei einer simplen Verkehrskontrolle geht. Allein schon die Frage, wie man sein Möp denn wegkriegt, wenn die Jungs in blau sagen, "Laß mal stehen, hast keine ABE mehr - ergo nix Zulassung, ergo nix Fahren mehr, bis Mängelschein abgehakt,...", sollte einem die Brisanz des Themas für die eigenen Ersparnisse vor Augen führen.
Und nur, weil jemand hier im Forum stumpf großmäulig herumposaunt, in MV wären alle Polizisten Pappnasen und man nehme es nicht so genau mit dem Recht, sollte man sich immer fragen, ob man das an sich selbst ausprobieren möchte. Ich lebe auch in besagtem MV, und ich kann aus eigener Erfahrung hier im Land sagen, daß es auch hier einige Experten in Sachen Verkehrs- und Zulassungsrecht bei der Polizei gibt...
Wie schon mehrfach richtig geschrieben wurde, ist JEDE Veränderung am homologierten und zugelassenen Fahrzeug, welche das Geräusch- und das sichere Fahrverhalten beeinflussen kann, verboten. Bei Fahrzeugen, bei denen auch das Abgasverhalten Bestandteil der Homologation ist (bei nahezu allen Kfz nach 1992 und Motorrädern mit geregeltem Katalysator der Fall) ist auch das Thema Eingriffe in die Gemischaufbereitung und Abgasnorm ein ernsthaftes ABE-Problem.
Und im Falle des Falles bleibt die Kiste sofort stehen, geht zur DEKRA-Nachabnahme, und es kostet Euer Geld. Der Rest steht -einfach nachlesbar- im Bußgeldkatalog im Technikteil - und zwar inkl. zugehörigen Punkten...auch heute noch! Da braucht's keine Meinungs- oder Hörensagenargumente...
Gruß
Roman
Wer es genau wissen will, kann ja gern mal mit einer straßenzugelassenen Maschine in eine Kontrolle hier in Rostock fahren...Ihr würdet staunen
Wenn die ABE durch Manipulation erloschen ist, dann ist das Fahrzueg kein zugelassenes Fahrzeug mehr, da eine wesentliche Zulassungbedingung (nämlich die Homologationskompatibilität) wegfällt. Damit ist es auch NICHT versichert und ein Schadensfall wird NICHT von der Versicherung geregelt. In Ausnahmefällen reguliert die Haftpflicht, kann aber zu 100% in Regress gehen (es geht hier nicht um Fahrlässigkeit und die zugehörige Rgressbegrenzung!) und die Folgeschadensausgleiche samt und sonders ablehnen (das, was meist erst richtg teuer wird - Reha und Erwerbsausgleich z.B.). Es bestehen im Grundsatz erst mal nur ausschließlich direkte Schadenersatzansprüche gegen den Fahrer - und die sind UNBEGRENZT. Es ist dabei unerheblich, ob der veränderte Abschnitt am Fahrzeug unfallursächlich ist oder nicht, und das ist inzwischen nun mehrfach höchstrichterlich entschieden. Kann man also nachlesen...
Es gibt allerdings inzwischen ein paar Dinge, die früher mal ABE-relevant waren, es heute aber nicht mehr sind, und nur genau da liegt das Detail, bei dem man Glück haben könnte. das betrifft aber grundsätzlich keine für Dritte gefährlichen Baugruppen wie Rahmen, Lenkung, Bremse und Licht.
Was die Vermischung von Steuerstraftat, Fahren ohne Führerschein und die ABE-Fragen angeht, so ist es echt traurig, daß hier "Experten" in einer Suppe über Dinge diskutieren, die schon in den ersten Semestern des Jurastudiums in ganz verschiedenen Vorlesungen behandelt werden - warum wohl?
Da ich im direkten Umfeld einige Polizisten habe und selbst seit Jahren im Bereich Fahrzeugrestaurierung mit DEKRA & Co intensiv aktiv, kann ich Euch nur raten, das Glück nicht herauszufordern. Es wird nicht nur sinnlos teuer im Schadensfall, es wird auch sehr unangenehm, wenn es "nur" um erloschene ABE bei einer simplen Verkehrskontrolle geht. Allein schon die Frage, wie man sein Möp denn wegkriegt, wenn die Jungs in blau sagen, "Laß mal stehen, hast keine ABE mehr - ergo nix Zulassung, ergo nix Fahren mehr, bis Mängelschein abgehakt,...", sollte einem die Brisanz des Themas für die eigenen Ersparnisse vor Augen führen.
Und nur, weil jemand hier im Forum stumpf großmäulig herumposaunt, in MV wären alle Polizisten Pappnasen und man nehme es nicht so genau mit dem Recht, sollte man sich immer fragen, ob man das an sich selbst ausprobieren möchte. Ich lebe auch in besagtem MV, und ich kann aus eigener Erfahrung hier im Land sagen, daß es auch hier einige Experten in Sachen Verkehrs- und Zulassungsrecht bei der Polizei gibt...
Wie schon mehrfach richtig geschrieben wurde, ist JEDE Veränderung am homologierten und zugelassenen Fahrzeug, welche das Geräusch- und das sichere Fahrverhalten beeinflussen kann, verboten. Bei Fahrzeugen, bei denen auch das Abgasverhalten Bestandteil der Homologation ist (bei nahezu allen Kfz nach 1992 und Motorrädern mit geregeltem Katalysator der Fall) ist auch das Thema Eingriffe in die Gemischaufbereitung und Abgasnorm ein ernsthaftes ABE-Problem.
Und im Falle des Falles bleibt die Kiste sofort stehen, geht zur DEKRA-Nachabnahme, und es kostet Euer Geld. Der Rest steht -einfach nachlesbar- im Bußgeldkatalog im Technikteil - und zwar inkl. zugehörigen Punkten...auch heute noch! Da braucht's keine Meinungs- oder Hörensagenargumente...
Gruß
Roman
"Mehr als jede Belehrung lehrt die Erfahrung."
...nach ab kommt Arbeit
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
So, mein Moped hat keine ABE...und nu?
Und lass bitte den Klugscheisserton weg...der nervt sowas von....
Dann nenn doch mal Quellen....Es ist dabei unerheblich, ob der veränderte Abschnitt am Fahrzeug unfallursächlich ist oder nicht, und das ist inzwischen nun mehrfach höchstrichterlich entschieden. Kann man also nachlesen...
Dann bist du wohl Jura-Student?Was die Vermischung von Steuerstraftat, Fahren ohne Führerschein und die ABE-Fragen angeht, so ist es echt traurig, daß hier "Experten" in einer Suppe über Dinge diskutieren, die schon in den ersten Semestern des Jurastudiums in ganz verschiedenen Vorlesungen behandelt werden - warum wohl?
naja, der Schwager meines Kumpels seiner Mutter....aber im Prinzip stimme ich dir da zu.Da ich im direkten Umfeld einige Polizisten habe und selbst seit Jahren im Bereich Fahrzeugrestaurierung mit DEKRA & Co intensiv aktiv, kann ich Euch nur raten, das Glück nicht herauszufordern.
Und lass bitte den Klugscheisserton weg...der nervt sowas von....
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
Jeder erzählt was andres.
Also wayne.
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
Wegen MV nochmal,ich als Exil-MVer, habe nicht gesagt dass die Rennleitung doof ist. Haben bei uns fünfe gerade sein lassen.
Hätten die richtig Attacke gemacht würden die Motorräder immer noch in der Verwarungsstelle stehen.
Der Ton macht die Musik.
Da wir alle ruhig geblieben sind und ich im Vieraugengespräch zur Sache gekommen bin war das alles noch glimpflich.
Hätten die richtig Attacke gemacht würden die Motorräder immer noch in der Verwarungsstelle stehen.
Der Ton macht die Musik.
Da wir alle ruhig geblieben sind und ich im Vieraugengespräch zur Sache gekommen bin war das alles noch glimpflich.
unklar
Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
ganz normal, keine Versicherung für eine abgelaufene Betriebsgenehmigungmarcus290 hat geschrieben:moin,
wenn die Betriebserlaubniss erlischt, gibt es auch keinen Versicherungsschutz. Dieser besteht nämlich nur für das Fahrzeug mit Betriebserlaubnis!
Wenn man jetzt einen Unfall verusacht, holt die Versicherung die Knete von einem zurück. Wenn man keine Schuld cdg paris transfer am Unfall hat, bekommt man mindestens eine Teilschuld, weil das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis garnicht auf der Straße hätte sein dürfen und demnach der Unfall hätte auch nicht passieren können.
Einem Kumpel von mir hat es mal mit falscher Bereifung beim Auto erwischt. Ihm ist jemand ins Auto gekachelt und er blieb größtenteils auf seinem Schaden sitzen, weil er geile Felgen drauf hatte die aber leider nicht für sein Auto gedacht waren.
Und böse Ärger mit den Schergen und Flensburg gab es auch. Der Unfallgegener hatte gut Lachen.
Interessant ist sowas eigentlich immer nur, wenn jemand zu Schaden kommt. Sonst machen sich die Behörden selten die Arbeit einem die Kiste auf den Kopf zu stellen.
- Faritan
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Re: Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Enduros
http://www.motorradonline.de/recht-und- ... rad/555460
Hier noch mal was zum Thema von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und dessen Aussagen schenke ich persönlich mehr Glauben, als allen selbsternannten Experten...
Aus dessen Aussagen geht ganz klar hervor, dass die Versicherung nur bei einem kausalem Zusammenhang zwischen der Änderung am Fahrzeug und dem Unfallgrund bestehen muss, damit diese in Regress gehen kann. Generell muss die Versicherung aber in JEDEM Fall erst mal in die Leistung gehen. Zudem ist die maximale Regressforderung begrenzt (von wegen 100%).
Hier noch mal was zum Thema von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und dessen Aussagen schenke ich persönlich mehr Glauben, als allen selbsternannten Experten...
Aus dessen Aussagen geht ganz klar hervor, dass die Versicherung nur bei einem kausalem Zusammenhang zwischen der Änderung am Fahrzeug und dem Unfallgrund bestehen muss, damit diese in Regress gehen kann. Generell muss die Versicherung aber in JEDEM Fall erst mal in die Leistung gehen. Zudem ist die maximale Regressforderung begrenzt (von wegen 100%).