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Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 07:28
von netflexr6s
Hei Leute,

Ich habe mal wieder eine Frage rechtlicher Natur. Und zwar habe ich gestern meine 701 2018 zugelassen und eine "2er Zulassung" bekommen.

Muss ich jetzt die Soziusrasten und diese abartig hässlichen Griffe montieren um legal unterwegs zu sein? Wenn ich einen Sozius mitnehmen will wohl schon aber ich spreche jetzt davon wenn ich alleine Fahre.

Grüße,

Nico

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 09:05
von LB_701
Hi Nico,

Meine 701 ist auch für 2 zugelassen.

Ich habe die Soziusfußrasten und die Haltegriffe noch nie montiert. Ich fahre nur alleine und ich habe bei Kontrollen noch nie Probleme gehabt, daher glaube ich nicht, dass du die brauchst.
Es kann natürlich sein, dass du Probleme bekommst, wenn du in eine Kontrolle kommst und zu zweit unterwegs bist ohne die Griffe und Fußrasten.

LG
Lukas

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 09:49
von netflexr6s
LB_701 hat geschrieben: Es kann natürlich sein, dass du Probleme bekommst, wenn du in eine Kontrolle kommst und zu zweit unterwegs bist ohne die Griffe und Fußrasten.
Ja das macht Sinn :mrgreen:

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 09:54
von netflexr6s
Die Frage ist auch wie das dann in 3 Jahren beim TÜV aussieht? War überhaupt schon jemand mit ner 701 bei der HU? :gigs:

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 10:08
von LB_701
Ich kann leider für die 701 noch nichts sagen, weil ich noch keine Überprüfung gemacht hab.

Ich habe aber bei meiner Yamaha WR auch alles für den Sozius abmontiert und nie Probleme bei der Überprüfung gehabt, obwohl die WR auch für 2 zugelassen ist.
Komme aber aus Österreich und weiß nicht wie genau es die deutschen Prüfer nehmen.

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 11:10
von Firebeast
Da gibt's nix zu diskutieren. Wenn ich die Beifahrerfußrasten demontiere, ohne den Soziusbetrieb austragen zu lassen, gibt's bei der HU Probleme, es sei denn, man hat einen sehr gnädigen Prüfer. Die Polizei wird wahrscheinlich nichts sagen, solange man niemanden mitnimmt.

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Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 11:26
von LB_701
Firebeast hat geschrieben:Wenn ich die Beifahrerfußrasten demontiere, ohne den Soziusbetrieb austragen zu lassen, gibt's bei der HU Probleme, es sei denn, man hat einen sehr gnädigen Prüfer.
Die Sache bei der 701 ist aber die, dass zumindest meine ohne die Beifahrerfußrasten und Haltegriffe ausgeliefert wurde. Der Händler hat mir meine nur in einer extra Box dazugegeben.

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 11:36
von Ju1ceX2
Ich kann evtl diese oder nächste Woche was dazu sagen, da meine Husky, sobald das Wetter mal trocken ist, zum TÜV geht

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 11:39
von Firebeast
Egal, wenn sie laut Papieren für 2 Personen zugelassen ist, müssen regulär die Dinger dran sein. Wahrscheinlich erspart sich der Händler die Arbeit, weil sie meistens eh sofort am ersten Tag wieder abgeschraubt werden ...

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Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 12:09
von fanki
Wird je nach Experte unterschiedlich gehandhabt.
In der Schweiz müssen aber auf der MFK (=TÜv) die Soziusrasten dran sein. Anstatt Griffen wird i.d.R auch ein temporär montierter "Haltegurt" um den Sitz akzeptiert, so wie es früher bei den alten Endurositzen serienmässig dran war.
Händler schrauben die Griffe häufig nicht dran weil sie den Entscheid dem besitzer überlassen wollen ob er die Plastics anbohren will...
Auf Wunsch sollte dir der Händler das aber auch ohne Folgekosten dran machen weils ja eigentlich dran gehört...

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 12:29
von rätsch
netflexr6s hat geschrieben:Die Frage ist auch wie das dann in 3 Jahren beim TÜV aussieht? War überhaupt schon jemand mit ner 701 bei der HU? :gigs:
Warum erst nach 3 Jahren?
Ich muss nach 2 Jahren das erste Mal...

MfG Rääätsch

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 12:43
von Ju1ceX2
rätsch hat geschrieben:
netflexr6s hat geschrieben:Die Frage ist auch wie das dann in 3 Jahren beim TÜV aussieht? War überhaupt schon jemand mit ner 701 bei der HU? :gigs:
Warum erst nach 3 Jahren?
Ich muss nach 2 Jahren das erste Mal...

MfG Rääätsch
Nach 3 Jahren gibt's beim Motorrad nicht. Da müssen auch Neufahrzeuge nach zwei Jahren

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 20.03.18 - 13:06
von netflexr6s
Ju1ceX2 hat geschrieben:
rätsch hat geschrieben:
netflexr6s hat geschrieben:Die Frage ist auch wie das dann in 3 Jahren beim TÜV aussieht? War überhaupt schon jemand mit ner 701 bei der HU? :gigs:
Warum erst nach 3 Jahren?
Ich muss nach 2 Jahren das erste Mal...

MfG Rääätsch
Nach 3 Jahren gibt's beim Motorrad nicht. Da müssen auch Neufahrzeuge nach zwei Jahren
Wieder was gelernt xD Die Husky ist mein erstes neues Motorrad :rofl1:

Und wie lasse ich mir das anders eintragen? Einfach zur KFZ Zulassung und sagen ändert das auf eine Person? :D Oder muss das vom TÜV irgendwie "abgenommen" werden o.Ä?

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 04.04.18 - 13:16
von LB_701
Hallo,

Ich hab die §57a Überprüfung (TÜV Überprüfung in Österreich) gerade gemacht.

Ich hab mir gedacht ich probier es mal ohne Soziusfußrasten und Griffe, obwohl ich eine Zweipersonen Zulassung bei meiner 701 habe. Der Prüfer hat kein Wort gesagt, dass ich die brauche und hat mir ohne Mängel die neue Plakette und den Prüfbericht gegeben.

Also meine Meinung dazu: Wenn du nur alleine unterwegs bist, kannst du die Beifahrerfußrasten und Griffe sicherlich weglassen. Sollte keine Probleme geben.

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 04.04.18 - 14:59
von Dual-Sport
Bei den alten Dinos war es ja wahlweise eingetragen, was bei meinem TÜV-Prüfer für Verwunderung sorgte.
Er meinte, das dürfte es eigentlich nicht geben.

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 04.04.18 - 19:36
von Schmalzi
schein s1.jpg
schein s1.jpg (80.09 KiB) 8565 mal betrachtet
Ganz normale Eintragung. Siehe S.1 und der Zusatz unten

Grüße

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 04.04.18 - 21:14
von Dual-Sport
Ja, ich weiss, daß das so Standard war bei den Dinos.
Leider ist es bei den Dualen und den neuen Österreichern nicht mehr so.
Ein Bekannter wollte es mal bei seiner XL wahlweise eintragen lassen, wie bei meiner alten TE.
Als wir den Fahrzeugschein der TE vorzeigten, meinte er, das dürfte es normaler Weise nicht geben, zumindest dürfte er die Sitzplätze nicht 1 oder 2 wahlweise eintragen.

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 05.04.18 - 08:21
von marcus290
ist doch alles Quatsch mit Soße: beim Auto ist auch eingetragen, wieviele Leute drin sitzen dürfen. Baue ich jetzt meine Rücksitze aus, um was zu transportieren, interessiert das keine Sau und Tüv bekomme ich auch damit. Nur wenn Leute ohne Sitz und Gurt im Auto mitfahren, gibt es Ärger. Wenn man natürlich einen Tüver fragt, ob er das ein-/aus-/umträgt bekommt man natürlich nicht die gewünschte Antwort. Denn soweit lehnt sich kein Tüver aus dem Fenster! Bei meinem Jogurtbecher habe ich als erstes die Soziusfußrasten abgebaut und bekomme seit 12 Jahren regelmäßig Tüv damit.
Altes chinesisches Sprichwort: wer doofe Fragen stellt, bekommt doofe Antworten (auch beim TÜV)

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 05.04.18 - 08:27
von miku
Muss umgetragen werden wenn Rasten und Haltegriffe fehlen. Geht aber ohne Probleme als wahlweise. Also entweder mit Rasten und Haltegriffe zu zweit oder ohne Rasten und Griffe für nur eine Person.

Re: Beifahrerbetrieb / Zulassung

Verfasst: 05.04.18 - 15:47
von Dual-Sport
Ich bin auch ein paar Jahre ohne Soziusrasten gefahren und hatte auch beim TÜV keine Probleme damit.